Planungsdokumente: GE Berganger Nord 3. Änderung

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Inhaltsverzeichnis

Festsetzungen

1.2.1. Gewerbegebiet gemäß § 8 BauNVO

GE

Folgende Nutzungen sind allgemein zulässig:

  • Gewerbebetriebe aller Art einschließlich Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Wärme aus solarer Strahlungsenergie oder Windenergie, Lagerhäuser, Lagerplätze und öffentliche Betriebe
  • Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude

Folgende Nutzungen können ausnahmsweise zugelassen werden:

  • Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind

Folgende Nutzungen sind unzulässig:

  • Tankstellen
  • Anlagen für sportliche Zwecke
  • Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke
  • Vergnügungsstätten
  • Einzelhandelsbetriebe mit Verkaufsflächen unter 800 qm

1.3. Maß der baulichen Nutzung

1.3.1. Grundflächenzahl (GRZ), z.B. 0,80

GRZ 0,80

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