Planungsdokumente: GE Berganger Nord 3. Änderung
Festsetzungen
1.5.1. Baukörpergröße und Baukörperlänge
Es ist eine maximale Baukörpergröße bis zu 40 m x 25 m zulässig. Das Verhältnis von Baukörperlänge zur -breite muss mindestens 3:2 betragen. Dies gilt nicht für Gebäude in abweichender Bauweise.
1.5.2. Sonstiges
Technische Anlagen und Lagerflächen sind in Gebäude zu integrieren oder abzu-pflanzen. Hochregale, Materialstapel u.ä. im Freien dürfen 3 m Höhe nicht über-schreiten.