Planungsdokumente: GE Berganger Nord 3. Änderung
Festsetzungen
1.4.1. Bauweise
Es ist die offene Bauweise festgesetzt.
Abweichend von Satz 1 darf an den markierten Grundstücksgrenzen bis zur Grundstücksgrenze gebaut werden (abweichende Bauweise).
Zulässig sind nur Einzelhäuser.