Planungsdokumente: GE Berganger Nord 3. Änderung

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Inhaltsverzeichnis

Festsetzungen

2.13. Artenschutz

Gehölzrodungen und -fällungen sowie der Abriss von Gebäuden oder die Arbeit an Fassaden in der Brut- und Vegetationszeit vom 01. März bis 30. September sind zu vermeiden. Der allgemeine Artenschutz ist hierbei zu beachten. Während der Brutzeit ist durch einen qualifizierten Sachverständigen zu prüfen, ob Gehölze und Gebäude als Lebensstätte geschützter Arten genutzt werden.

2.14. DIN-Normen

Die DIN-Normen, auf welche die Festsetzungen (Teil A) Bezug nehmen, sind im Beuth-Verlag GmbH, Burggrafenstr.6, 10787 Berlin erschienen und bei allen DIN-Normen-Auslegestellen kostenfrei einzusehen. Die Normen sind dort in der Regel in elektronischer Form am Bildschirm zugänglich.

  • Deutsches Patent und Markenamt, Auslegestelle, Zweibrückenstraße 12, 80331 München, http://www.dpma.de
  • Hochschule München, Bibliothek, Auslegestelle mit DIN-Normen und VDI-Richtlinien, Lothstraße 13d, 80335 München, http://www.fh-muenchen.de
  • Verwaltungsgemeinschaft Glonn, Marktplatz 1, 85625 Glonn

Kartengrundlage:

Geobasisdaten Bayer. Vermessungsverwaltung 10/2025. Darstellung der Flurkarte als Eigentumsnachweis nicht geeignet.

Maßentnahme:

Planzeichnung zur Maßentnahme nur bedingt geeignet; keine Gewähr für Maßhaltigkeit. Bei der Vermessung sind etwaige Differenzen auszugleichen.

Verfahrensvermerke

1. Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 08.12.2025 die Änderung des Bebauungs-plans beschlossen.

2. Der Entwurf des der Bebauungsplanänderung in der Fassung vom ………………… wurde gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom ………………… bis ………………… im Internet veröffentlicht und zusätzlich durch öffentliche Auslegung zur Verfügung gestellt. Die Unterlagen wurden über das zentrale Internetportal des Freistaates Bayern zugänglich gemacht.

3. Zu dem Entwurf des der Bebauungsplanänderung in der Fassung vom ………………… wurden die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom ………………… bis ………………… eingeholt.

4. Die Gemeinde Baiern hat mit Beschluss des Gemeinderates vom ………………… die 3. Änderung des Bebauungsplans in der Fassung vom ………………… gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

Baiern, den

(Siegel) Erster Bürgermeister, Martin Riedl

5. ausgefertigt

Baiern, den

(Siegel) Erster Bürgermeister, Martin Riedl

6. Der Satzungsbeschluss zur Bebauungsplanänderung wurde am ………………… gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Die 3. Än-derung des Bebauungsplans mit Begründung wird seit diesem Tag zu den üblichen Dienststunden in der Gemeinde zu jedermanns Einsicht bereitgehalten und über des-sen Inhalt auf Verlangen Auskunft gegeben. Die 3. Änderung des Bebauungsplans ist damit in Kraft getreten. Auf die Rechtsfolgen des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB und die §§ 214 und 215 BauGB wird hingewiesen.

Baiern, den

(Siegel) Erster Bürgermeister, Martin Riedl

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