Planungsdokumente: GE Berganger Nord 3. Änderung

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Inhaltsverzeichnis

Festsetzungen

2.9.4. Abwasser

Alle Bauvorhaben sind vor Bezug, bzw. sobald dies möglich ist, an die öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen anzuschließen.

2.9.5. Versickerungsanlagen

Versickerungen können nur im oberflächennahen Untergrund bis maximal 5 m unter Geländeoberkante, nur ohne Durchstoßung grundwasserschützender Deckschichten und bei nachgewiesener Versickerungsfähigkeit des Untergrundes zugelassen wer-den. Bei allen Versickerungen ist eine Verunreinigung von Quellwasser und Oberflächengewässern zu vermeiden.

2.9.6. wassergefährdende Stoffe

Die Lagerung wassergefährdender Stoffe unterliegt der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV).

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Ortsbezug der Stellungnahme

Wenn Sie Ihren Namen angeben, können Sie später damit nachweisen, dass Sie Ihre Bedenken mitgeteilt haben. Sie haben so die Möglichkeit, Klage einzureichen. Bei anonymer Einreichung ist der Nachweis nicht möglich.

Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben vor dem Absenden noch einmal.

Ich möchte nicht, dass meine Stellungnahme bei BOB-SH online einsehbar ist. Ich möchte, dass meine Stellungnahme (nach Freigabe durch die Verwaltung) bei DiPlanBeteiligung einsehbar ist.
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