09178156_FP_13. Änderung des Flächennutzungsplanes Wolfersdorf (für Ortsteile Billingsdorf u. Ruhpalzing)
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
Noch 19 Tage –durchführende Organisation
Gemeinde Wolfersdorf c/o Verwaltungsgemeinschaft ZollingZiel und Zweck der Änderung ist die Ausweisung von gemischten Bauflächen zur Sicherung der vorhandenen Siedlungsstrukturen in ihrer organischen Entwicklung sowie deren behutsame Weiterentwicklung. Zweck der Flächennutzungsplanänderung ist darüber hinaus die Zusammenführung und Fortschreibung bereits bestehender planungsrechtlicher Grundlagen.
Das Plangebiet umfasst die beiden Ortsteile Billingsdorf und Ruhpalzing. Der Geltungsbereich von Billingsdorf umfasst Flächen beiderseits der Wolframstraße, des Flurwegs und der Jägersdorfer Straße. Er grenzt im Osten an die Hauptstraße von Wolfersdorf nach Oberhaindlfing. Der Geltungsbereich von Ruhpalzing umfasst den Siedlungszusammenhang beiderseits der Gemeindeverbindungsstraße von Wolfersdorf nach Unterhaindlfing und der daran angelagerten Ringstraße östlich davon.
Die Flächennutzungsplanänderung wird im voraussichtlich zweistufigen Normalverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.