Bebauungsplan Nr. 4.5 Hofsingelding Süd

Hofsingelding

Verfahrensschritt

Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGB

Zeitraum

Noch 27 Tage  

durchführende Organisation

Gemeinde Wörth -Wasserwerk-

Durch die gute Verkehrsanbindung ist die Gemeinde Wörth ein beliebter Wohnstandort. Es herrscht eine große Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum für alle Altersgruppen. Die Gemeinde will den Ortsteil Hofsingelding deswegen vergrößern und eine landwirtschaftlich genutzte Fläche südlich von Hofsingelding für Wohnungsbau nutzen.

Es soll ein Wohngebiet entstehen, das eine hohe Wohnqualität aufweist, flächensparend organisiert ist und einen neuen Ortsrand schafft. Im Rahmen der Förderung des Kommunalen Wohnraumförderungsprogramms (KommWFP) soll insbesondere eine angemessene Anzahl an bezahlbaren Mietwohnungen entstehen.

Da die vorgesehene Nutzung nicht der Darstellung des rechtswirksamen Flächennutzungsplans entspricht erfüllt der Bebauungsplan nicht das Entwicklungsgebot nach § 8 Satz 2 BauGB und der Flächennutzungsplan ist entsprechend zu ändern. Die Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung des Bebauungsplans „Hofsingelding Süd“ erfolgen gem. § 8 Satz 3 BauGB im Parallelverfahren.

Gemeinde Wörth

Verwaltungsgemeinschaft Hörlkofen

Frau Meindl, Bauamt

Erdinger Straße 8a, 85457 Wörth

E-Mail: bauamt@vg-hoerlkofen.de

Homepage: www.woerth.info

Durch die gute Verkehrsanbindung ist die Gemeinde Wörth ein beliebter Wohnstandort. Es herrscht eine große Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum für alle Altersgruppen. Die Gemeinde will den Ortsteil Hofsingelding deswegen vergrößern und eine landwirtschaftlich genutzte Fläche südlich von Hofsingelding für Wohnungsbau nutzen.

Es soll ein Wohngebiet entstehen, das eine hohe Wohnqualität aufweist, flächensparend organisiert ist und einen neuen Ortsrand schafft. Im Rahmen der Förderung des Kommunalen Wohnraumförderungsprogramms (KommWFP) soll insbesondere eine angemessene Anzahl an bezahlbaren Mietwohnungen entstehen.

Da die vorgesehene Nutzung nicht der Darstellung des rechtswirksamen Flächennutzungsplans entspricht erfüllt der Bebauungsplan nicht das Entwicklungsgebot nach § 8 Satz 2 BauGB und der Flächennutzungsplan ist entsprechend zu ändern. Die Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung des Bebauungsplans „Hofsingelding Süd“ erfolgen gem. § 8 Satz 3 BauGB im Parallelverfahren.

Gemeinde Wörth

Verwaltungsgemeinschaft Hörlkofen

Frau Meindl, Bauamt

Erdinger Straße 8a, 85457 Wörth

E-Mail: bauamt@vg-hoerlkofen.de

Homepage: www.woerth.info

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