vorhabenbezogener Bebauungsplan mit VEP "Wohnbebauung Rottendorfer Straße 40 & 44" - Frauenland 48

Würzburg

Verfahrensschritt

Beteiligung Öffentlichkeit

Zeitraum

Noch 31 Tage  

durchführende Organisation

Stadt Würzburg Kämmerei

Der Vorhabenträger, die Fa. Riedel Bau AG, hat die Grundstücke Rottendorfer Straße 40 und 44 (Fl.Nr. 3611 und 3611/5) erworben und beabsichtigt, straßenbegleitend wieder eine Wohnbebauung zu etablieren. In zwei Mehrfamilienhäusern sollen insgesamt 20 Wohneinheiten in zweigeschossigen Gebäuden (Erdgeschoss und erstes Obergeschoss) mit einem zusätzlich ausgebauten Dachgeschoss entstehen. Die Gebäude sollen nur teilweise für Hausnebenräume unterkellert werden.

Das Konzept umfasst folgenden Wohnungsmix:
 4 Ein-Zimmer-Wohnungen
 8 Zwei-Zimmer-Wohnungen
 8 Drei-Zimmer-Wohnungen

Von den insgesamt 20 zu errichtenden Wohneinheiten werden sieben Wohneinheiten im Erdgeschoss barrierefrei konzipiert. 

Um die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die avisierte Entwicklung zu schaffen, hat der Vorhabenträger, die Fa. Riedel Bau AG, am 09.04.2025 einen Antrag auf Einleitung eines Satzungsverfahrens auf Grundlage des Vorhaben- und Erschließungsplans „Wohnbebauung Rottendorfer Straße 40 & 44“ - gem. § 12 BauGB gestellt. Für die geplante städtebauliche Neuordnung ist die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Wohnbebauung Rottendorfer Straße 40 & 44“ – Frauenland 48 gemäß § 1 Abs. 3 BauGB erforderlich.

Stadt Würzburg

FB Stadtplanung, FA Bauleitplanung

Fachabteilungsleitung Frau Beck

Beim Grafeneckart 1

97070 Würzburg

E-Mail: Bauleitplanung@stadt.wuerzburg.de

Homepage: www.wuerzburg.de

Amtliche Bekanntmachung

Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB

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Der Vorhabenträger, die Fa. Riedel Bau AG, hat die Grundstücke Rottendorfer Straße 40 und 44 (Fl.Nr. 3611 und 3611/5) erworben und beabsichtigt, straßenbegleitend wieder eine Wohnbebauung zu etablieren. In zwei Mehrfamilienhäusern sollen insgesamt 20 Wohneinheiten in zweigeschossigen Gebäuden (Erdgeschoss und erstes Obergeschoss) mit einem zusätzlich ausgebauten Dachgeschoss entstehen. Die Gebäude sollen nur teilweise für Hausnebenräume unterkellert werden.

Das Konzept umfasst folgenden Wohnungsmix:
 4 Ein-Zimmer-Wohnungen
 8 Zwei-Zimmer-Wohnungen
 8 Drei-Zimmer-Wohnungen

Von den insgesamt 20 zu errichtenden Wohneinheiten werden sieben Wohneinheiten im Erdgeschoss barrierefrei konzipiert. 

Um die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die avisierte Entwicklung zu schaffen, hat der Vorhabenträger, die Fa. Riedel Bau AG, am 09.04.2025 einen Antrag auf Einleitung eines Satzungsverfahrens auf Grundlage des Vorhaben- und Erschließungsplans „Wohnbebauung Rottendorfer Straße 40 & 44“ - gem. § 12 BauGB gestellt. Für die geplante städtebauliche Neuordnung ist die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Wohnbebauung Rottendorfer Straße 40 & 44“ – Frauenland 48 gemäß § 1 Abs. 3 BauGB erforderlich.

Stadt Würzburg

FB Stadtplanung, FA Bauleitplanung

Fachabteilungsleitung Frau Beck

Beim Grafeneckart 1

97070 Würzburg

E-Mail: Bauleitplanung@stadt.wuerzburg.de

Homepage: www.wuerzburg.de

Amtliche Bekanntmachung

Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB

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