vorhabenbezogener Bebauungsplan mit VEP "Wohnbebauung Rottendorfer Straße 40 & 44" - Frauenland 48

Aktuelle Mitteilung

Amtliche Bekanntmachung

Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
für den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Wohnbebauung Rottendorfer Straße 40 & 44“ - Frauenland 48

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 20.01.2026 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Wohnbebauung Rottendorfer Straße 40 & 44“ - Frauenland 48, für das Gebiet der Grundstücke Fl.Nr. 3611 und 3611/5 südlich der Rottendorfer Straße (Gemarkung Würzburg), gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Das Bebauungsplanverfahren wird gem. § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren durchgeführt.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Wohnbebauung Rottendorfer Straße 40 & 44“ - Frauenland 48, im Maßstab 1:500 mit den Einzelbestimmungen und der Begründung, in der Fassung vom 18.12.25, mit Gutachten sowie der Inhalt der gegenständlichen Bekanntmachung sind in der Zeit vom 02.02.2026 mit 06.03.2026 im Internet unter folgender Adresse veröffentlicht:
www.wuerzburg.de/r_404554

Zusätzlich wird der gegenständliche Bebauungsplan im Rathaus bei der Stadt Würzburg, Fachabteilung Bauleitplanung, Beim Grafeneckart 1, 3. Stock, vor den Zimmern Nr. 29 a/b/c zur allgemeinen Einsichtnahme während der Sprechzeiten öffentlich ausgelegt. Diese sind: Montag und Mittwoch von 08:30 bis 13:00 Uhr; Dienstag und Donnerstag von 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr sowie Freitag von 08:30 bis 12:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten kann (bei Bedarf) eine Einsichtnahme nach vorheriger Vereinbarung unter der Tel. Nr. 0931/37-2486 (Frau Beck) erfolgen.

Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich (nach Möglichkeit elektronisch per E-Mail unter bauleitplanung@stadt.wuerzburg.de oder alternativ postalisch) oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt Würzburg den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Wohnbebauung Rottendorfer Straße 40 & 44“ - Frauenland 48 nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt bzw. im Internet unter folgender Adresse abgerufen werden kann: www.wuerzburg.de/406017

Amtliche Bekanntmachung (522.92 KB pdf)