Bebauungsplan Nr. 421 D "An der Eichendorffstraße"

Bamberg

Verfahrensschritt

Beteiligung Öffentlichkeit

Zeitraum

Noch 30 Tage  

durchführende Organisation

Stadt Bamberg

Anlass und Ziel der Planung

Der Bebauungsplan Nr. 421 B für das Gebiet an der Eichendorffstraße ist seit 1970 rechtskräftig. Sein Geltungsbereich umfasst die zwischen sechs- und neungeschossigen Mehrfamilienhausbauten der Eichendorffstraße mit den Hausnummern 2, 4, 6, 8, 10 und 12. Er setzt ein Reines Wohngebiet nach § 3 BauNVO 1968 fest und bildet die Grundlage für einen seit Jahrzehnten etablierten reinen Wohnstandort.

Ziel des Bebauungsplans Nr. 421 D ist es, im bereits durch den Bebauungsplan Nr. 421 B überplanten Bereich die Nutzung von Wohnungen als kleine Betriebe des Beherbergungsgewerbes sowie als Ferienwohnungen planungsrechtlich auszuschließen. Solche Nutzungen führen insbesondere zu einer Verringerung des verfügbaren Wohnraums, steigenden Mieten und Grundstückspreisen und damit verbundenen Verdrängungseffekten, einer Beeinträchtigung der bestehenden Wohnruhe und des nachbarschaftlichen Zusammenlebens. Mit dem Bebauungsplan Nr. 421 D soll die Wohnnutzung für die ortsansässige Bevölkerung dauerhaft gesichert und das Sozialgefüge erhalten werden.

 Hintergrund ist die zunehmende Umwandlung von dauerhaft genutztem Wohnraum in touristisch genutzte Ferienwohnungen. In den vergangenen Monaten sind bei der Bauverwaltung sowohl im Plangebiet als auch im übrigen Stadtgebiet vermehrt Anfragen eingegangen, die auf eine Umnutzung von Wohnungen zu Ferienwohnungen bzw. vergleichbaren Beherbergungsformen abzielten. Kleine Beherbergungsbetriebe und Ferienwohnungen stehen dem etablierten Wohnstandort an der Eichendorffstraße sowie den Zielvorstellungen der Stadt Bamberg einer ausreichenden Wohnraumversorgung insgesamt entgegen.

Die Stadt Bamberg gehört zu den Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt im Sinn von § 201a BauGB. Eine Studie der Otto-Friedrich-Universität Bamberg prognostiziert bis etwa 2030 einen Anstieg der Einwohnerzahl auf über 80.000. Bamberg gilt als „Schwarmstadt“ mit hoher Attraktivität. Um den damit verbundenen Wohnraumbedarf zu decken, werden jährlich rund 380 neue Wohnungen benötigt, allein zur Deckung des steigenden Bedarfs und zur Stabilisierung des Bestands.

Parallel dazu verzeichnet Bamberg einen kontinuierlichen touristischen Aufschwung mit wachsenden Übernachtungszahlen. Die zunehmende Umnutzung von Mietwohnungen zu Ferienunterkünften reduziert das Angebot an dauerhaft verfügbarem Wohnraum, insbesondere in zentrumsnahen Stadtteilen. Die lokale Wirkung, insbesondere bei einer Häufung von Ferienwohnungen, ist negativ spürbar.

Das vorliegende Bebauungsplanverfahren Nr. 421 D (Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 421 B) soll diesen Entwicklungen entgegenwirken. Es verfolgt das Ziel, die textlichen Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 421 B zu ergänzen. Zur Konkretisierung und Sicherstellung des städtebaulichen Ziels wird das Reine Wohngebiet als Art der baulichen Nutzung beibehalten, jedoch hinsichtlich bestimmter Nutzungen weiter spezifiziert. Der Bebauungsplan bietet damit die Möglichkeit, Umnutzungsanträge von Wohnungen in kleine Beherbergungsbetriebe oder Ferienwohnungen zu steuern.

Sachgebiet Bebauungsplanung

Stadtplanungsamt Bamberg

E-Mail: bebauungsplanung@stadt.bamberg.de

Untere Sandstraße 34

96049 Bamberg

Telefon: +49 (0)951 87-1609

Aufstellungsbeschluss

Am 08.07.2026 wurde im Bau-, Konversions- und Werksenat die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 421 D "An der Eichendorffstraße" und die Durchführung der formellen Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Zu den Sitzungsunterlagen (Link führt zum Bürgerinformationssystem der Stadt Bamberg) 

Formelle Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

Die formelle Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB startet am 01.09.2026 und endet am 30.09.2026.

Anlass und Ziel der Planung

Der Bebauungsplan Nr. 421 B für das Gebiet an der Eichendorffstraße ist seit 1970 rechtskräftig. Sein Geltungsbereich umfasst die zwischen sechs- und neungeschossigen Mehrfamilienhausbauten der Eichendorffstraße mit den Hausnummern 2, 4, 6, 8, 10 und 12. Er setzt ein Reines Wohngebiet nach § 3 BauNVO 1968 fest und bildet die Grundlage für einen seit Jahrzehnten etablierten reinen Wohnstandort.

Ziel des Bebauungsplans Nr. 421 D ist es, im bereits durch den Bebauungsplan Nr. 421 B überplanten Bereich die Nutzung von Wohnungen als kleine Betriebe des Beherbergungsgewerbes sowie als Ferienwohnungen planungsrechtlich auszuschließen. Solche Nutzungen führen insbesondere zu einer Verringerung des verfügbaren Wohnraums, steigenden Mieten und Grundstückspreisen und damit verbundenen Verdrängungseffekten, einer Beeinträchtigung der bestehenden Wohnruhe und des nachbarschaftlichen Zusammenlebens. Mit dem Bebauungsplan Nr. 421 D soll die Wohnnutzung für die ortsansässige Bevölkerung dauerhaft gesichert und das Sozialgefüge erhalten werden.

 Hintergrund ist die zunehmende Umwandlung von dauerhaft genutztem Wohnraum in touristisch genutzte Ferienwohnungen. In den vergangenen Monaten sind bei der Bauverwaltung sowohl im Plangebiet als auch im übrigen Stadtgebiet vermehrt Anfragen eingegangen, die auf eine Umnutzung von Wohnungen zu Ferienwohnungen bzw. vergleichbaren Beherbergungsformen abzielten. Kleine Beherbergungsbetriebe und Ferienwohnungen stehen dem etablierten Wohnstandort an der Eichendorffstraße sowie den Zielvorstellungen der Stadt Bamberg einer ausreichenden Wohnraumversorgung insgesamt entgegen.

Die Stadt Bamberg gehört zu den Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt im Sinn von § 201a BauGB. Eine Studie der Otto-Friedrich-Universität Bamberg prognostiziert bis etwa 2030 einen Anstieg der Einwohnerzahl auf über 80.000. Bamberg gilt als „Schwarmstadt“ mit hoher Attraktivität. Um den damit verbundenen Wohnraumbedarf zu decken, werden jährlich rund 380 neue Wohnungen benötigt, allein zur Deckung des steigenden Bedarfs und zur Stabilisierung des Bestands.

Parallel dazu verzeichnet Bamberg einen kontinuierlichen touristischen Aufschwung mit wachsenden Übernachtungszahlen. Die zunehmende Umnutzung von Mietwohnungen zu Ferienunterkünften reduziert das Angebot an dauerhaft verfügbarem Wohnraum, insbesondere in zentrumsnahen Stadtteilen. Die lokale Wirkung, insbesondere bei einer Häufung von Ferienwohnungen, ist negativ spürbar.

Das vorliegende Bebauungsplanverfahren Nr. 421 D (Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 421 B) soll diesen Entwicklungen entgegenwirken. Es verfolgt das Ziel, die textlichen Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 421 B zu ergänzen. Zur Konkretisierung und Sicherstellung des städtebaulichen Ziels wird das Reine Wohngebiet als Art der baulichen Nutzung beibehalten, jedoch hinsichtlich bestimmter Nutzungen weiter spezifiziert. Der Bebauungsplan bietet damit die Möglichkeit, Umnutzungsanträge von Wohnungen in kleine Beherbergungsbetriebe oder Ferienwohnungen zu steuern.

Sachgebiet Bebauungsplanung

Stadtplanungsamt Bamberg

E-Mail: bebauungsplanung@stadt.bamberg.de

Untere Sandstraße 34

96049 Bamberg

Telefon: +49 (0)951 87-1609

Aufstellungsbeschluss

Am 08.07.2026 wurde im Bau-, Konversions- und Werksenat die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 421 D "An der Eichendorffstraße" und die Durchführung der formellen Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Zu den Sitzungsunterlagen (Link führt zum Bürgerinformationssystem der Stadt Bamberg) 

Formelle Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

Die formelle Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB startet am 01.09.2026 und endet am 30.09.2026.

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