BP 304, Aufstellung, Beteiligung
Verfahrensschritt
Beteiligung ÖffentlichkeitZeitraum
Noch 37 Tage –durchführende Organisation
Stadt Augsburg Kämmerei- und SteueramtDer gemeindeübergreifende Einzelhandelsstandort südwestlich der Kreuzung Ulmer Straße / Kriegshaberstraße an der Schnittstelle der Stadtgebiete Augsburg (ca. ¾ der Grundstücke) und Stadtbergen (ca. ¼ der Grundstücke) liegt nach Aufgabe der Handelsnutzung seit mehreren Jahren brach. Es handelt sich bereits im Bestand um einen gemeindeübergreifenden Handelsstandort. Die Zwischennutzung des markanten, denkmalgeschützten Gebäudes des Marstaller Hofes durch das Staatstheater wurde eingestellt. Alle Gebäude stehen leer. Das dahinter liegende Handelsgebäude wurde bereits abgebrochen.
Der Vorhabenträger beabsichtigt den in seinem Eigentum befindlichen Standort gemeindeübergreifend baulich neu zu ordnen und zu einem attraktiven, zeitgemäßen Einzelhandelsstandort mit vorwiegend großflächigem Einzelhandel (Hauptsortiment Lebensmittel), der auch der Nahversorgung dienen soll, sowie ergänzenden Dienstleistungs- und gastronomischen Angeboten weiterzuentwickeln und aufzuwerten.
Im Einzelhandelsentwicklungskonzept der Stadt Augsburg liegt das Areal im westlichen Bereich des Stadtteilzentrums Kriegshaber und nimmt (bezogen auf die frühere Funktion als Edeka-Standort) im Einzelhandels- als auch im ergänzenden Dienstleistungssegment wichtige Versorgungsfunktionen für die Bevölkerung ein. Deshalb soll die Funktion als Nahversorgungsstandort im Stadtteilzentrum Kriegshaber nachhaltig gesichert und mit ergänzenden Dienstleistungs- und gastronomischen Angeboten aufgewertet werden. Durch eine zweigeschossige Neubebauung, welche sich in Ausprägung und Gestalt an der Formensprache und städtebaulichen Wirkung des historischen früheren Dreiseithofes an diesem Standort orientiert, wird das übrige Plangebiet städtebaulich neu geordnet. Das freigestellte Baudenkmal Marstaller Hof soll saniert und vorwiegend mit gastronomischer und Büronutzung revitalisiert werden. Die Freiflächen zwischen den Gebäuden sollen als Platz mit hoher Aufenthaltsqualität gestaltet werden.
Die Realisierung der aktuellen, gemeindeübergreifenden Planung ist nach den Vorgaben der bestehenden Bebauungspläne derzeit planungsrechtlich nicht zulässig. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Umsetzung des Plankonzepts ist deshalb in beiden Städten die Aufstellung qualifizierter Bebauungspläne und parallel hierzu die Änderung der Flächennutzungspläne erforderlich. Die Bauleitplanverfahren beider Städte werden parallel durchgeführt und aufeinander abgestimmt, mit dem Ziel einer zeitgleich über die Gemeindegrenzen angepassten Baurechtsschaffung für das Vorhaben. Aus diesem Grund hat der Stadtrat der Stadt Stadtbergen ebenfalls am 30.07.2026 die Aufstellung des BP S 93 „Südlich der Ulmer Straße und westlich der Kriegshaberstraße“ und die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Südlich der Ulmer Straße und westlich der Kriegshaberstraße“ im Parallelverfahren beschlossen.
Stadt Augsburg, Stadtplanungsamt
Florian Kraus
Telefon 0821 324-6512
Datenschutzrechtliche Informationspflichten
Datenschutzrechtliche Informationspflichten nach Art. 13 und 14 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Leitfaden Klimaschutz und Stadtplanung Augsburg (2024)
Leitfaden zur Berücksichtigung von Klimaschutz und Klimaanpassung in der städtebaulichen Planung