35. Änderung des Bebauungsplanes "Siegsdorf-West"
Verfahrensschritt
Beteiligung ÖffentlichkeitZeitraum
Noch 43 Tage –durchführende Organisation
Gemeinde Siegsdorf für alle UmsätzeAufgrund des dringenden Wohnraumbedarfes beabsichtigt die Gemeinde einen Teilbereich des bestehenden Bebauungsplanes „Siegsdorf-West" großflächig zu ändern um eine höhere bauliche Ausnutzung der Grundstücke und damit eine Innenentwicklung zu ermöglichen. Der derzeit rechtsgültige Bebauungsplan aus dem Jahr 1963 mit den bisher erfolgten Änderungen weist eine Fläche von ca. 41,5 ha auf und sieht größtenteils sehr eng gefasste Baugrenzen vor, die kaum bauliche Erweiterungen zulassen. Teile des bestehenden Bebauungsplanes bieten allerdings aufgrund ihrer Topografie kaum bauliche Verdichtungsmöglichkeiten oder wurden bereits durch Planänderungen entsprechend angepasst, sodass dort kein weiterer Planungsbedarf besteht. Daher werden auf Grundlage einer detaillierten Bestandsaufnahme nur jene Bereiche in die Änderungsplanung aufgenommen, in denen eine Nachverdichtung sinnvoll realisierbar ist. Das festgesetzte Änderungsgebiet umfasst somit einen Teilbereich von rund 20,4 ha.
Für diesen Bereich werden alle rechtsverbindlichen Änderungen des Bebauungsplans „Siegsdorf-West“ im Rahmen der 35. Änderung aufgegriffen und ersetzt.
Gemeinde Siegsdorf
Rathausplatz 1
83313 Siegsdorf
Veronika Lintner
Dipl. Ing. (Arch.), MA
Bauleitplanung / Abteilung Planen und Bauen
Telefon +49-8662-4987-73
E-Mail bauleitplanung@siegsdorf.bayern.de
Internet www.rathaus-siegsdorf.de
Bekanntmachung zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 29.09.2026 den Entwurf zur 35. Änderung des Bebauungsplanes „Siegsdorf-West“ in der Fassung vom 10.08.2026 nebst Begründung gleichen Datums gebilligt und für die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB freigegeben.
Das Verfahren wird nun mit der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fortgeführt. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der sonstigen Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt parallel.
Zu diesem Zweck sind der Inhalt dieser Bekanntmachung, der Entwurf zur 35. Änderung des Bebauungsplanes, die Begründung, die Vorprüfung des Einzelfalls, die Bestandsaufnahme sowie das Lärmschutzgutachten in der Zeit vom 02. November 2026 bis einschließlich 04. Dezember 2026 im Internet veröffentlicht und sind auf der Internetseite der Gemeinde www.rathaus-siegsdorf.de unter der Rubrik „Wirtschaft und Bauen“ – „Bau- und Gewerbeflächen“ – „Bauleitplanung“ bzw. der Adresse https://www.rathaus-siegsdorf.de/wirtschaft-und-bauen/bau-und-gewerbeflaechen/bauleitplanung einsehbar.
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