8. Änderung des Flächennutzungsplans für den BPlan TR Nr. 52 ''Sondergebiet - Freizeit im Heumöderntal''

Treuchtlingen

Verfahrensschritt

Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGB

Zeitraum

Noch 31 Tage  

durchführende Organisation

Stadt Treuchtlingen

Die Änderung ist erforderlich, um den Flächennutzungsplan mit dem in Aufstellung befindlichen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan TR 52 "Sondergebiet Freizeit im Heumöderntal" abzugleichen. Die Änderung erfolgt auf der Grundlage von § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren.

Der Änderungsbereich befindet sich im Westen von Treuchtlingen, im Heumöderntal und umfasst die Flurstücke 1602, 1603, 1604 (TF), 1605 (TF), 1605/2 (TF), 1606 (TF), 1618 (TF), 1619, 1619/1, 1619/2, 1629 und 1629/2 (TF) der Gemarkung Treuchtlingen mit einer Fläche von 9,8728 ha.

Der Änderungsbereich wurde bisher dargestellt als

- Waldflächen mit 9,14 ha

- Wiesen und Weiden (Dauergrünland) mit 0,49 ha

- Sonderbauflächen nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO mit 0,15 ha

- örtliche Straßenverkehrsflächen mit 0,09 ha

Mit der 8. FNP-Änderung wird der gesamte Änderungsbereich als Sonderbaufläche nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO dargestellt.

Stadt Treuchtlingen

Bauverwaltung 

Hauptstraße 31, 91757 Treuchtlingen

Telefon: +49 (0)9142 9600 - 404

Telefax: +49 (0)9142 9600 - 54

E-Mail: stadtbauamt@treuchtlingen.de

Homepage: www.treuchltingen.de

Öffentliche Bekanntmachung

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);

8. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Treuchtlingen für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan TR Nr. 52 "Sondergebiet Freizeit im Heumöderntal";

Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB; Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit)

Die Änderung ist erforderlich, um den Flächennutzungsplan mit dem in Aufstellung befindlichen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan TR 52 "Sondergebiet Freizeit im Heumöderntal" abzugleichen. Die Änderung erfolgt auf der Grundlage von § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren.

Der Änderungsbereich befindet sich im Westen von Treuchtlingen, im Heumöderntal und umfasst die Flurstücke 1602, 1603, 1604 (TF), 1605 (TF), 1605/2 (TF), 1606 (TF), 1618 (TF), 1619, 1619/1, 1619/2, 1629 und 1629/2 (TF) der Gemarkung Treuchtlingen mit einer Fläche von 9,8728 ha.

Der Änderungsbereich wurde bisher dargestellt als

- Waldflächen mit 9,14 ha

- Wiesen und Weiden (Dauergrünland) mit 0,49 ha

- Sonderbauflächen nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO mit 0,15 ha

- örtliche Straßenverkehrsflächen mit 0,09 ha

Mit der 8. FNP-Änderung wird der gesamte Änderungsbereich als Sonderbaufläche nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO dargestellt.

Stadt Treuchtlingen

Bauverwaltung 

Hauptstraße 31, 91757 Treuchtlingen

Telefon: +49 (0)9142 9600 - 404

Telefax: +49 (0)9142 9600 - 54

E-Mail: stadtbauamt@treuchtlingen.de

Homepage: www.treuchltingen.de

Öffentliche Bekanntmachung

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);

8. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Treuchtlingen für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan TR Nr. 52 "Sondergebiet Freizeit im Heumöderntal";

Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB; Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit)

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