25. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Egerer I"
Verfahrensschritt
Beteiligung ÖffentlichkeitZeitraum
Noch 34 Tage –durchführende Organisation
Gemeinde Chieming für alle UmsätzeDie Grundstücke der Firma Oldenburg liegen im Geltungsbereich von 2 verschiedenen Änderungen des Urbebauungsplanes „Gewerbegebiet Egerer I“. Hier sind unterschiedliche Festsetzungen getroffen. Um eine einheitliche Beurteilungsgrundlage zu erhalten und innerhalb der Grundstücke die erforderliche Entwicklung des Betriebes zu sichern, ist die Änderung des Bebauungsplanes erforderlich. Die Änderung ist auch für eine geordnete städtebauliche Entwicklung erforderlich.
Weiß Alexander
SG 12 Bauamt
Gemeinde Chieming
Hauptstraße 20
83339 Chieming
Tel. 08664/9886-42
Fax 08664/9886-35
Email alexander.weiss@chieming.de
Homepage http://www.chieming.de
Öffentliche Bekanntmachung
Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) über die Absicht der Gemeinde Chieming den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Egerer I“ zu ändern und Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 16.09.2025 die Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Egerer I“ für den Bereich der Grundstücke Flurnummern 1654/9, 1654/18 und 1656/18 der Gemarkung Chieming beschlossen. Die Grundstücke liegen im Geltungsbereich von 2 verschiedenen Änderungen des Urbebauungsplanes „Gewerbegebiet Egerer I“. Hier sind unterschiedliche Festsetzungen getroffen. Um eine einheitliche Beurteilungsgrundlage zu erhalten und innerhalb der Grundstücke die erforderliche Entwicklung des Betriebes zu sichern, ist die Änderung des Bebauungsplanes erforderlich.
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