Bebauungsplan Nr. 51 "Ottersrieder Straße West"
Rohrbach an der Ilm
Verfahrensschritt
Erneute Beteiligung Öffentlichkeit - § 4a (3) BauGBZeitraum
Noch 21 Tage –durchführende Organisation
Gemeinde Rohrbach Betriebe gewerblicher ArtAufstellung des qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 51 "Ottersrieder Straße West"
Der Gemeinderat der Gemeinde Rohrbach hat am 11.12.2024 die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (Nr. 51) im Sinne des § 12 Abs. 1 BauGB für das Gebiet
„Ottersrieder Straße West“
beschlossen, das wie folgt umgrenzt ist:
im Norden:
durch den nördlichen Verlauf der Bebauungsplan-Geltungsbereichslinie durch die Kreisstraße PAF 21, Fl.Nr. 260/2 Tfl. der Gemarkung Rohrbach
im Osten:
durch den östlichen Verlauf der Bebauungsplan-Geltungsbereichslinie durch die Fl.Nrn. 260/2 Tfl. und 2014/Tfl. der Gemarkung Rohrbach sowie durch die östliche Grundstücksgrenze der Fl.Nr. 259 der Gemarkung Rohrbach
im Süden:
durch den südlichen Verlauf der Bebauungsplan-Geltungsbereichslinie durch die Fl.Nr. 437/Tfl. der Gemarkung Rohrbach sowie durch die südlichen Grundstücksgrenzen der Fl.Nrn. 259, 2084 und 2014/Tfl. der Gemarkung Rohrbach
im Westen:
durch den westlichen Verlauf der Bebauungsplan-Geltungsbereichslinie durch die Fl.Nrn. 437/Tfl. und 260/17 Tfl. der Gemarkung Rohrbach
Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 259, 437/Tfl., 260/2 Tfl., 2084 und 2014/Tfl. der Gemarkung Rohrbach und ist im beiliegenden Lageplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, farbig umgrenzt.
Es ist beabsichtigt, ein „urbanes Gebiet“ nach § 6a BauNVO festzusetzen. Als Bebauung ist die Errichtung von zwei langgestreckten Baukörpern zur Schaffung von Wohnflächen (ambulant betreute Wohngemeinschaften, barrierefreie Wohnungen für Senioren und klassischer Wohnraum) sowie Gewerbeflächen (Einzelhandelsdienstleister) in der Gebietsart „urbanes Gebiet“ i.S. § 6a BauNVO vorgesehen.
Mit der Erarbeitung des Planentwurfes wurde das Architekturbüro Gerlsbeck, Scheyern, beauftragt. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt.
Nach der durchgeführten förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (§ 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 2 und 3, § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 BauGB) wurde in der Gemeinderatssitzung vom 21.01.2026 die nochmalige Änderung und Ergänzung der Planfassung beschlossen.
Im Wesentlichen wurden folgende erneute Änderungen und Ergänzungen beschlossen:
Ergänzung einer schalltechnischen Untersuchung sowie eines Entwässerungskonzeptes mit Anpassung der Festsetzungen und Hinweise
Ergänzungen zur Fassaden- und Dachgestaltung, Einfriedungen, Einbau von Bodenmaterial, Anforderungen an Feuerwehrzufahrten, Ausschluss großflächiger Einzelhandelsnutzungen
Modifizierung der grünordnerischen Festsetzungen
Der Bebauungsplanentwurf mit seinen Anlagen wurde vom Gemeinderat in gleicher Sitzung am 21.01.2026 gebilligt.
Der Bebauungsplanentwurf mit Begründung (jeweils in der Fassung vom 21.01.2026), Vorhaben- und Erschließungsplan (i.d.F. v. 21.01.2026), schalltechnische Untersuchung (i.d.F. v. 24.11.2025), Entwässerungskonzept (i.d.F. v. 16.04.2026) sowie Artenschutzfachliche Untersuchung (i.d.F. v. 06.11.2025) kann gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1, § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
04. November 2026 bis einschließlich 23. November 2026
im Internet unter www.rohrbach-ilm.de/News/Amtliche-Bekanntmachungen sowie im DiPlan-Portal unter https://by.beteiligung.diplanung.de/plan/a338362a-ce4b-4de8-99cf-7aee2383a2eb
erneut eingesehen werden. Zudem besteht für die Öffentlichkeit im selbigen Auslegungszeitraum während den Dienststunden (Montag bis Freitag von 8 - 12 Uhr sowie Mittwoch zusätzlich von 14 - 18 Uhr) die Möglichkeit der Einsichtnahme der Planunterlagen im Rathaus, Hofmarkstraße 2, 85296 Rohrbach, Zimmer Nr. 6 (Bauamtsleitung) oder wahlweise am Infopunkt im Foyer (Erdgeschoss, barrierefrei erreichbar).
Während der Veröffentlichungsfrist können Bedenken und Anregungen sowie Stellungnahmen - jedoch nur zu den erneut geänderten und ergänzten Teilen des Bebauungsplanes (in den Verfahrensunterlagen jeweils in ROT dargestellt) - vorgebracht werden. Stellungnahmen sollen möglichst über das DiPlan-Portal unter https://by.beteiligung.diplanung.de/plan/a338362a-ce4b-4de8-99cf-7aee2383a2eb
oder elektronisch an bauamt@rohrbach-ilm.de abgegeben werden, können jedoch auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Rohrbach eingereicht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1, § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, § 3 Abs. 2, § 4a Abs. 5 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes soll ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt werden (§ 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, § 2 Abs. 4 BauGB).
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem Bayer. Datenschutzgesetz (BayDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Christian Ettinger
Bauamtsleitung
Gemeinde Rohrbach
Hofmarkstraße 2
85296 Rohrbach
Homepage: www.rohrbach-ilm.de