Bebauungsplan Nr. 58 "Lesewohnen an der Kirchstraße"
Verfahrensschritt
Beteiligung ÖffentlichkeitZeitraum
–durchführende Organisation
Stadt TögingDer Bebauungsplan setzt ein allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 der BauNVO fest. Geplant ist die Errichtung von zwei Wohnblöcken. Im nördlichen Baufenster mit maximal 29 Wohnungen, maximal vier Vollgeschossen und einer maximalen Firsthöhe von 13,50 m. Im südlichen Baufenster mit maximal 18 Wohnungen, der städtischen Bücherei und Heimatmuseum, maximal drei Vollgeschossen und einer maximalen Firsthöhe von 10,50 m.
Herr Stefan Hackenberg
E-Mail-Adresse: hackenberg@toeging.de
Telefon: 08631 / 9004-42
Dienststunden:
Montag - Freitag von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag zusätzlich von 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet
Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet gemäß §§ 13a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alt. 2 i. V. m. 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 58 „Lesewohnen an der Kirchstraße“
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