Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 55 "Baierl & Demmelhuber"

Aktuelle Mitteilung

Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet

gemäß §§ 13a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alt. 2 i. V. m. 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für den
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 55 „Baierl & Demmelhuber“

Der Stadtrat der Stadt Töging a.Inn hat in der Sitzung am 22. Mai 2025 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 55 „Baierl & Demmelhuber“ in der Fassung vom 7. April 2025 gebilligt. Die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an der Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, 2. Halbsatz BauGB abgegebenen Stellungnahmen führten zu einer Änderung des Bebauungsplanentwurfes welcher nun in der Fassung vom 10. Juli 2025 vorliegt. Die Verwaltung wurde beauftragt, für das vorgenannte Bauleitplanverfahren die Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt (§ 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB). Die wesentlichen Gründe, dass keine Umweltprüfung durchgeführt wird sind:

Unter der Berücksichtigung der Kriterien gemäß Anlage 2 BauGB wurden die Merkmale überprüft und hinsichtlich ihrer Auswirkungen und Risiken auf die Belange der Umwelt beurteilt. Die überschlägige Vorprüfung im Einzelfall ergibt, dass bei dem Bebauungsplan Nr. 55 „Baierl & Demmelhuber“ voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Es sind keine besonders empfindlichen Gebiete gemäß Anlage 2 BauGB erheblich nachteilig betroffen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich im Nordosten der Stadt Töging a.Inn. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich östlich der Cranachstraße sowie 110 m Luftlinie östlich der Weichselstraße, westlich der Pleiskirchener Straße (Kreisstraße AÖ 2), südlich der Holbeinstraße bzw. der Traunsteiner Straße (Kreisstraße AÖ 35/frühere Bundesstraße 299 – B299) und nördlich der Bundesautobahn 94 (BAB A94).

Der Entwurf des Bebauungsplanes und die Begründung in der Fassung von jeweils dem 10. Juli 2025, die Vorprüfung des Einzelfalls nach Anlage 2 zum BauGB vom 7. April 2025, die Vorprüfung des Einzelfalls nach Anlage 3 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 7. April 2025, die schalltechnische Verträglichkeitsuntersuchung Bericht Nr. M176720/01 vom 6. September 2024 und die schalltechnische Stellungnahme M176720/03 vom 10. Juli 2025 (Unterlagen) sind in der Zeit (Veröffentlichungsfrist) von

Dienstag, den 16. September 2025 bis zum Freitag, den 17. Oktober 2025 (jeweils einschließlich)

im Internet veröffentlicht und sind auf der Homepage der Stadt Töging a.Inn https://www.toeging.de/ unter der Rubrik -> Aus dem Rathaus -> Bauleitplanverfahren bzw. der Adresse https://www.toeging.de/aus-dem-rathaus/bauleitplanverfahren.htm einsehbar.

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.

Die Stellungnahmen sollen per E-Mail an hackenberg@toeging.de oder über DiPlan Beteiligung https://by.beteiligung.diplanung.de/ übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg abgegeben werden; in Textform an Stadt Töging a. Inn, Bauamt, Hauptstraße 26, 84513 Töging a. Inn oder während der Dienststunden (Montag - Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und zusätzlich am Donnerstag von 14:00 Uhr - 18:00 Uhr) zur Niederschrift.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Die Unterlagen liegen auch in Papierform im Rathaus der Stadt Töging a.Inn, Anschrift: Hauptstraße 26, 84513 Töging a.Inn, im Untergeschoss im Bauamt, Zimmer U 19, während der o. g. Veröffentlichungsfrist während der Dienststunden (Montag - Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und zusätzlich am Donnerstag von 14:00 Uhr - 18:00 Uhr) öffentlich aus.

Bei Eintritt durch den Haupteingang (über den Rathausvorplatz von der Hauptstraße kommend) ist im Erdgeschoss ein Aufzug zu finden, mit dem barrierefrei in das Untergeschoss gelangt werden kann.

Es besteht auch die Möglichkeit einen Termin für die Einsichtnahme außerhalb der Dienststunden mit dem zuständigen Mitarbeiter des Bauamtes, Herrn Hackenberg, Tel.: 08631 9004-42, E-Mail: hackenberg@toeging.de zu vereinbaren.

Der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung gemäß § 13a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB angepasst. Im nordwestlichen Teil des Geltungsbereichs stellt der Flächennutzungsplan noch ein Gewerbegebiet dar, was in ein Mischgebiet geändert wird.

Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Der Inhalt der Bekanntmachung ist zusätzlich in das Internet eingestellt unter
https://www.toeging.de/aus-dem-rathaus/bauleitplanverfahren.htm.

Die Unterlagen und der Inhalt der Bekanntmachung sind auch zugänglich über

Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet (502.13 KB pdf)