Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 51a "Gewerbegebiet Mitterwehrt 2.0"

Aktuelle Mitteilung

Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet

Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 51a „Gewerbegebiet Mitterwehrt 2.0“

Der Stadtrat der Stadt Töging a.Inn hat in der Sitzung am 14. August 2025 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 51a „Gewerbegebiet Mitterwehrt 2.0“ in der Fassung vom 14. August 2025 gebilligt. Der Bebauungsplan hatte vorher die Ordnungsnummer 51. Die Ordnungsnummer wurde auf 51a geändert. Die Verwaltung wurde beauftragt, für das vorgenannte Bauleitplanverfahren die Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Der Geltungsbereich des Eingriffsbebauungsplans liegt im südlichen Stadtgebiet und im östlichen Bereich des Industrieparks Inntal. Der Geltungsbereich liegt nördlich der Auwaldflächen der Töginger Au, der Kläranlage, des Innkanals sowie der Industriegleise. Im Südwesten grenzt die Innstraße und das ehemalige Werksgelände der VAW (heute Speira Recycling Services Germany GmbH, Söderbergstraße 9) an. Im Norden befinden sich landwirtschaftliche Nutzflächen und der Wirtschaftsweg zum Freibad Hubmühle. Im Geltungsbereich befindet sich die Schmid Kunstholzbau GmbH & Co. KG sowie die Hogga Sepp GmbH & Co. KG mit der Adresse Innstraße 75 und 77.

Der Geltungsbereich des Ausgleichsbebauungsplanes, der in dem Bebauungsplan Nr. 51a „Gewerbegebiet Mitterwehrt 2.0“ integriert ist und die Ausgleichsfläche A3 festsetzt, befindet sich in der Töginger Au nördlich des Inns und südlich des Innkanals sowie ca. 600 m westlich des Innspitzes (Zusammenfluss des Inns und des Innkanals).

Der bestehende und am 15. September 2021 in Kraft getretene Bebauungsplan Nr. 51 „Gewerbegebiet Mitterwehrt“ setzt bereits jetzt ein Gewerbegebiet mit ca. 3,1 ha fest. Mit dem Bebauungsplan Nr. 51a „Gewerbegebiet Mitterwehrt 2.0“ soll dieses Gewerbegebiet nach Norden hin um ca. 2,1 ha auf dann insgesamt etwa 5,2 ha vergrößert werden. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 51a „Gewerbegebiet Mitterwehrt 2.0“ umfasst dabei den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 51 „Gewerbegebiet Mitterwehrt“.

Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren zum 18. Mal geändert.

Der Entwurf des Bebauungsplanes und die Begründung mit Umweltbericht in der Fassung von jeweils dem 14. August 2025, das schalltechnische Gutachten Nr. S2206061 Revision 1 vom 5. August 2025, der Bestandsplan vom 20. April 2023, der Abschlussbericht zu den Brutvogelkartierungen, der Maßnahmenplan externe Ausgleichsflächen vom 14. August 2025, der Überflutungsnachweis vom 7. November 2024 und die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) vom 22. April 2021 (Unterlagen) sind in der Zeit (Veröffentlichungsfrist) von

Donnerstag, den 18. September 2025 bis zum Montag, den 20. Oktober 2025 (jeweils einschließlich)

im Internet veröffentlicht und sind auf der Homepage der Stadt Töging a.Inn

https://www.toeging.de/ unter der Rubrik -> Aus dem Rathaus -> Bauleitplanverfahren

bzw. der Adresse https://www.toeging.de/aus-dem-rathaus/bauleitplanverfahren.htm einsehbar.

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.

Die Stellungnahmen sollen per E-Mail an hackenberg@toeging.de oder über DiPlan Beteiligung https://by.beteiligung.diplanung.de/plan/toeging-bp-051 übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg abgegeben werden; in Textform an Stadt Töging a. Inn, Bauamt, Hauptstraße 26, 84513 Töging a. Inn oder während der Dienststunden (Montag - Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und zusätzlich am Donnerstag von 14:00 Uhr - 18:00 Uhr) zur Niederschrift.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Die Unterlagen liegen auch in Papierform im Rathaus der Stadt Töging a.Inn, Anschrift: Hauptstraße 26, 84513 Töging a.Inn, im Untergeschoss im Bauamt, Zimmer U 19, während der o. g. Veröffentlichungsfrist während der Dienststunden (Montag - Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und zusätzlich am Donnerstag von 14:00 Uhr - 18:00 Uhr) öffentlich aus.

Bei Eintritt durch den Haupteingang (über den Rathausvorplatz von der Hauptstraße kommend) ist im Erdgeschoss ein Aufzug zu finden, mit dem barrierefrei in das Untergeschoss gelangt werden kann.

Es besteht auch die Möglichkeit einen Termin für die Einsichtnahme außerhalb der Dienststunden mit dem zuständigen Mitarbeiter des Bauamtes, Herrn Hackenberg, Tel.: 08631 9004-42, E-Mail: hackenberg@toeging.de zu vereinbaren.

Welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, kann der anhängenden PDF "Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet" entnommen werden.

Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Der Inhalt der Bekanntmachung ist zusätzlich in das Internet eingestellt unter
https://www.toeging.de/aus-dem-rathaus/bauleitplanverfahren.htm.

Die Unterlagen und der Inhalt der Bekanntmachung sind auch zugänglich über

Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet (766.19 KB pdf)