Planungsdokumente: 4445 B "Tiefes Feld Süd"
Begründung
1.1. Allgemeines (Gebiet / Rechtsgrundlagen / Verfahren)
Am 29.04.1999 beschloss der Stadtplanungsausschuss (AfS) die Einleitung des Bebauungsplans (BP) Nr. 4445 „Tiefes Feld“ und die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, die vom 07.06.1999 bis 05.07.1999 stattfand. Nachdem die Stadt die Bewerbung um die Bundesgartenschau nicht weiterverfolgte, ruhte das Verfahren.
Mit der Weiterentwicklung der U-Bahnlinie 3 und der wachsenden städtebaulichen Bedeutung des Tiefen Feldes wurde das Verfahren wiederaufgenommen. Es wurden neue städtebaulichen Parameter definiert und am 30.10.2008 beschloss der AfS die Auslobung eines städtebaulichen Wettbewerbs im Rahmen von Europan10. Im Februar 2010 fand ein Workshop zur Überarbeitung der Entwürfe statt, und am 08.06.2010 empfahl die Jury den Entwurf „urban lifecycles“ des Stuttgarter Büros SPF Schönle/Piehler/Finkenberger als Grundlage der weiteren Planungen. Der AfS folgte dieser Empfehlung am 15.07.2010.
Auf Grundlage dieser Beschlüsse wurde ein Rahmenplan für die städtebauliche Gesamtentwicklung des Tiefen Feldes erarbeitet, der als Basis für die Bauleitplanung diente. Die frühzeitige Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) fand vom 13.11.2014 bis 12.12.2014 statt. Am 23.04.2015 wurden die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sich daraus ergebenden Problemstellungen dem AfS vorgelegt. Darüber hinaus wurde das weitere Vorgehen, die Vergabe der Überarbeitung der Rahmenplanung sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen, die vom 21.07 2015 bis zum 07.08.2015 durchgeführt wurde.
Aus dem BP Nr. 4445 „Tiefes Feld“ wurden zunächst die eigenständigen Bebauungspläne 4445 A und 4445 B herausgelöst, der Bebauungsplan 4445 C wurde noch nicht förmlich eingeleitet. Die Bebauungspläne wurden eigenständig weiterbearbeitet und sind bei bestimmten Themen (Niederschlagswassermanagement, Grün- und Freiflächen, Lärmschutz) voneinander abhängig: Der Bebauungsplan Nr. 4445 A „Tiefes Feld Nordwest“ enthält den Bereich nördlich der Straße „Am Tiefen Feld“1 mit dem neuen Quartierszentrum und ca. 760 neuen Bewohnerinnen und Bewohnern sowie südlich der Straße das große Regenrückhaltebecken und die Lärmschutzwand entlang der Südwesttangente. Er wurde mit Veröffentlichung am 26.10.2022 im Amtsblatt Nr. 22 rechtsverbindlich.
Der vorherige BP Nr. 4445 B „Tiefes Feld Bildungsstandorte“ wurde mit dem AfS-Beschluss vom 11.11.2021 gebilligt. Die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB fand vom 16.12.2021 bis zum 31.01.2022 und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB fand parallel vom 16.12.2021 bis zum 28.01.2022 statt.
Um die Baurechtschaffung im Tiefen Feld unabhängig vom laufenden Planfeststellungsverfahren der Güterzugstrecke der Deutschen Bahn zu ermöglichen, fand eine Umplanung statt.
Der bisherige BP Nr. 4445 B „Tiefes Feld Bildungsstandorte“ und der noch nicht förmlich eingeleitete BP Nr. 4445 C „Tiefes Feld Südost“ werden zum BP Nr. 4445 B „Tiefes Feld Süd“ zusammengefasst und beinhalten alle restlichen Flächen südlich der Straße „Am Tiefen Feld“, die sich nicht schon im Geltungsbereich des BP Nr. 4445 A befinden. Die Änderung der städtebaulichen Konzeption im südlichen Tiefen Feld wurde im AfS am 18.01.2024 beschlossen. Der Geltungsbereich des BP Nr. 4445 B hat eine Größe von ca. 50,5 ha.
Abbildung 1: Links: alter 4445 B „Tiefes Feld Bildungsstandorte“ (schwarze Linie) und alter 4445 c „Tiefes Feld Südost“ (gelb); rechts: neuer BP Nr. 4445 B „Tiefes Feld Süd“; Kartengrundlage: © Stadt Nürnberg | Geobasisdaten Bayerische Vermessungsverwaltung
Der Bebauungsplan 4445 B „Tiefes Feld Süd“ besteht zusätzlich zu dem Geltungsbereich südlich der Straße „Am Tiefen Feld“, westlich der Bahnlinie/Güterzugstrecke Nürnberg-Fürth, östlich der Südwesttangente und nördlich der Alten Wallensteinstraße, aus zwei weiteren Geltungsbereichen, in welchen artenschutzrechtliche Maßnahmen (FCS-Maßnahmen2) festgesetzt werden. Diese werden unter Kapitel I.5.19 genauer beschrieben. Soweit nachfolgend vom Geltungsbereich, Plangebiet oder vergleichbaren Begriffen die Rede ist, ist stets der Geltungsbereich südlich der Straße „Am Tiefen Feld“ gemeint, außer es wird explizit einer der anderen Bereiche mit den FCS-Maßnahmen beschrieben.
Rechtsgrundlage für die Aufstellung eines Bebauungsplans ist das Baugesetzbuch (BauGB) und die aufgrund dieses Baugesetzbuches erlassenen Vorschriften. Zuständig für die Aufstellung von Bebauungsplänen ist die Gemeinde. Das Verfahren selbst ist in den §§ 1 bis 10 BauGB geregelt. Das Bebauungsplanverfahren wird im Regelverfahren durchgeführt. Nach § 2 Abs. 4 BauGB ist eine Umweltprüfung durchzuführen und ein Umweltbericht zu erstellen. Auf Grundlage des Vorentwurfs (2. Fassung) zum Bebauungsplan Nr. 4445 B wurde die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vom 04.08.2025 bis 12.09.2025 erneut durchgeführt.
Der Entwurf (2.Fassung) zum Bebauungsplan soll nun erneut gebilligt werden und die Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB stattfinden.
1.2. Anlass zur Aufstellung – Planungsziele
Das Gebiet „Tiefes Feld“ bietet durch die Verlängerung der U-Bahn und die damit verbundene hervorragende Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr ein hohes Entwicklungspotenzial. Ziel der städtebaulichen Planung ist die Schaffung eines lebendigen, sozial durchmischten Quartiers mit einer Mischung aus Wohnen, Dienstleistungen, Gewerbe und sozialer Infrastruktur. Damit soll das Leitbild der „Stadt der kurzen Wege“ umgesetzt werden.
Gemäß dem Konzept der „Stadt der kurzen Wege“ soll das Quartier von, einer hohen räumlichen Dichte, einer funktionalen und soziokulturellen Mischung sowie einer engen Verzahnung der verschiedenen Funktionen und damit verbundenen kurzen Wegen geprägt sein. Nördlich der Straße „Am Tiefen Feld“ im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 4445 A sind für das neue Quartierszentrum hierfür Dienstleistungen, Einzelhandel mit standortgerechter Dimensionierung und soziale Einrichtungen vorgesehen, die den zusätzlichen Bedarf decken und eine fußläufige Versorgung sicherstellen. Die Stadt der kurzen Wege wird auch durch die Festsetzung der wohn- und arbeitsortnahen öffentlichen Grünfläche erfüllt.
Im Bebauungsplan Nr. 4445 B soll insgesamt Wohnraum für rund 2.890 neue Einwohnerinnen und Einwohner entstehen. Die derzeit und auch künftig hohe Nachfrage nach Wohneinheiten im Stadtgebiet kann an diesem attraktiven Standort mit einer sehr guten ÖPNV-Anbindung zum Stadtzentrum bedient werden. Eine heterogene Bewohnerschaft soll durch unterschiedliche Wohnformen und -größen und unter andrem auch gefördertem Wohnungsbau erreicht werden. Ergänzend sind Einrichtungen für soziale Zwecke wie Kindertagesstätten und ein Seniorenwohn- und Pflegeheim vorgesehen. Auf einem etwa 4 ha großen Grundstück wird ein Bildungszentrum errichtet, bestehend aus einem sechszügigen Gymnasium und einer vierzügigen Grundschule im Kombimodell mit Hort sowie den erforderlichen Außenanlagen. Damit trägt der Bebauungsplan zur Deckung des Bedarfs an Bildungseinrichtungen im Stadtgebiet bei.
Die hervorragende ÖPNV-Anbindung durch die neue U-Bahn-Haltestelle ermöglicht eine deutliche Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs. Kfz-Stellplätze werden zum größten Teil in Quartiersgaragen untergebracht, während der öffentliche Raum weitgehend autofrei bleibt. Mobilitätsangebote wie Carsharing und Mobilpunkte sowie ein enges Netz für Fuß- und Radverkehr fördern eine nachhaltige Mobilität.
Ein weiterer wesentlicher Bestandteil des Bebauungsplans ist der Stadtteilpark „Tiefes Feld“, der sich im Süden an die Bebauung anschließt. In unmittelbarer Nähe zum Wohn- und Arbeitsplatz bieten die öffentlichen Grünflächen qualitätsvolle Aufenthalts- und Spielflächen für die neue Bewohnerschaft. Durch fünf öffentliche Grünzüge („Grünen Finger“), die sich von Nord nach Süd durch das Gebiet ziehen und durch die Geh- und Radwegeverbindungen führen ist der Park eng mit der Bebauung vernetzt. Die Grünflächen dienen nicht nur der Erholung, sondern sind integraler Bestandteil des Entwässerungskonzepts. Geplant ist ein oberflächennahes, klimagerechtes Regenwassermanagement, das bei Starkregenereignissen durch begrünte Mulden und Rückhaltebecken zur klimaangepassten Gestaltung beiträgt. Aufgrund der Bodenbeschaffenheit ist eine Versickerung im Sinne einer Schwammstadt nicht möglich.
Darüber hinaus bleibt eine ca. 15 ha große landwirtschaftliche Fläche erhalten und wird neu erschlossen.
Das Konzept schafft ein modernes, zukunftsfähiges Stadtquartier, das durch kurze Wege, eine hohe Aufenthaltsqualität und nachhaltige Strukturen geprägt ist. Die Entwicklung des Quartiers berücksichtigt Maßnahmen aus dem Klimabaukasten der Stadt und trägt zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels durch konsequente Begrünung, Durchlüftung und Regenwasserbewirtschaftung bei.
Zusammenfassend verfolgt der Bebauungsplan folgende Planungsziele:
Schaffung eines sozial durchmischten Quartiers mit vielfältigen Wohnformen und gefördertem Wohnraum.
Umsetzung des Leitbilds „Stadt der kurzen Wege“ durch Nutzungsmischung und fußläufige Versorgung.
Regelung der verkehrlichen Erschließung mit Quartiersgaragen und Förderung nachhaltiger Mobilitätsformen.
Integration öffentlicher Grün- und Spielflächen sowie eines Stadtteilparks mit Durchgrünung des neuen Quartiers und Einbindung in das Umfeld
Realisierung eines oberflächennahen, klimagerechten Regenwasserbewirtschaftungskonzeptes und Anpassung an den Klimawandel.
Berücksichtigung des Lärmschutzes
Erhalt landwirtschaftlicher Flächen
Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege
Das detaillierte Planungskonzept und die Planungsziele können dem Kapitel I.4. entnommen werden.