Teilheizzentrale Gemeindewerke Gilching

Gilching

Verfahrensschritt

Beteiligung Öffentlichkeit

Zeitraum

Noch 23 Tage  

durchführende Organisation

Gemeinde Gilching

Der Gemeinderat der Gemeinde Gilching hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23.06.2026 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, eine Ergänzungssatzung „Teilheizzentrale der Gemeindewerke Gilching für die Fernwärmeversorgung der Gemeinde Gilching, Flurnummer 1516, Gemarkung Gilching aufzustellen. In selbiger Gemeinderatssitzung wurde der Entwurf der Satzung in der Fassung vom 23.06.2026 gebilligt und zur Auslegung bestimmt.

Der Geltungsbereich der Satzung umfasst das Grundstück Flurnummer 1516, Gemarkung Gilching. Er schließt im Süden an die Gemeinbedarfsfläche der neuen Feuerwehr Gilching an, im Norden und Osten an Ackerfläche. Im Westen liegen die Gebäudekomplexe Bauhof Gilching und Gemeindewerke Gilching.

Die Ergänzungssatzung wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufgestellt. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen.

Die Ergänzungssatzung wird aufgestellt, zur langfristigen Sicherung der Wärmeversorgung der Gilchinger Haushalte.

Zum Zwecke der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf der Satzung mit Begründung in der Fassung vom 23.06.2026 in der Zeit von 06. Juli 2026 bis einschließlich 07. August 2026 öffentlich ausgelegt.

Ansprechpartnerin in der Gemeinde                               Ansprechpartnerin im PV      

Eva Riedelsheimer                                                                 Dana Breitenbach

08105/3866-63                                                                       089/539802-34

riedelsheimer@gemeinde.gilching.de                               d.breitenbach@pv-muenchen.de

Der Gemeinderat der Gemeinde Gilching hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23.06.2026 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, eine Ergänzungssatzung „Teilheizzentrale der Gemeindewerke Gilching für die Fernwärmeversorgung der Gemeinde Gilching, Flurnummer 1516, Gemarkung Gilching aufzustellen. In selbiger Gemeinderatssitzung wurde der Entwurf der Satzung in der Fassung vom 23.06.2026 gebilligt und zur Auslegung bestimmt.

Der Geltungsbereich der Satzung umfasst das Grundstück Flurnummer 1516, Gemarkung Gilching. Er schließt im Süden an die Gemeinbedarfsfläche der neuen Feuerwehr Gilching an, im Norden und Osten an Ackerfläche. Im Westen liegen die Gebäudekomplexe Bauhof Gilching und Gemeindewerke Gilching.

Die Ergänzungssatzung wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufgestellt. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen.

Die Ergänzungssatzung wird aufgestellt, zur langfristigen Sicherung der Wärmeversorgung der Gilchinger Haushalte.

Zum Zwecke der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf der Satzung mit Begründung in der Fassung vom 23.06.2026 in der Zeit von 06. Juli 2026 bis einschließlich 07. August 2026 öffentlich ausgelegt.

Ansprechpartnerin in der Gemeinde                               Ansprechpartnerin im PV      

Eva Riedelsheimer                                                                 Dana Breitenbach

08105/3866-63                                                                       089/539802-34

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