Nr. 1/2025 "südl. Siemensstraße, zw. Ulmer Straße und Robert-Koch-Straße" in Illertissen

Illertissen

Verfahrensschritt

Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGB

Zeitraum

Noch 37 Tage  

durchführende Organisation

Stadt Illertissen

Aufgrund der Lage im Verdichtungsraum und der guten Anbindung an das übergeordnete Straßenverkehrsnetz (A7), sowie aufgrund der vorhandenen Infrastruktur und dem Angebot an Arbeitsplätzen, stellt Illertissen ein begehrten Wohnstandort dar. Dies zeigt sich auch in der stetig wachsenden Bevölkerungsentwicklung und der Nachfrage an Wohnraum.

Neben den klassischen Einfamilienhausgrundstücken steigt auch die Nachfrage an verdichteten Wohnformen.

Aus diesem Grund plant die Stadt das derzeit noch unbebaute, innerörtliche Flurstück Nr. 1272 zu entwickeln, und einer gemischten Baunutzung zuzuführen.

Gleichzeitig sollen die bereits bebauten Grundstücke entlang der Ulmer Straße neu strukturiert werden und zu einem räumlich gestalterischen, harmonischen Stadteingang beitragen.

Für den Geltungsbereich besteht derzeit kein Baurecht. Um die geplante Entwicklung umsetzten zu können ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.

Im Flächennutzungsplan sind die Flurstücke innerhalb des Geltungsbereiches bereits als Mischgebiet dargestellt, so dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden kann.

Ziel der Planung ist die planungsrechtliche Sicherung der vorgesehenen Entwicklung als gemischte Baufläche zur Ansiedlung von Dienstleistungsbetrieben, gewerblichen Betrieben sowie zur Entwicklung einer verdichteten Wohnbebauung.

Stadt Illertissen, SG Bauleitplanung, Hauptstraße 4, 89257 Illertissen

Herr Schilling, 07303/172-34, schilling@illertissen.de

Bekanntmachung zur Auslegung

Bekanntmachung zur frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB

Aufgrund der Lage im Verdichtungsraum und der guten Anbindung an das übergeordnete Straßenverkehrsnetz (A7), sowie aufgrund der vorhandenen Infrastruktur und dem Angebot an Arbeitsplätzen, stellt Illertissen ein begehrten Wohnstandort dar. Dies zeigt sich auch in der stetig wachsenden Bevölkerungsentwicklung und der Nachfrage an Wohnraum.

Neben den klassischen Einfamilienhausgrundstücken steigt auch die Nachfrage an verdichteten Wohnformen.

Aus diesem Grund plant die Stadt das derzeit noch unbebaute, innerörtliche Flurstück Nr. 1272 zu entwickeln, und einer gemischten Baunutzung zuzuführen.

Gleichzeitig sollen die bereits bebauten Grundstücke entlang der Ulmer Straße neu strukturiert werden und zu einem räumlich gestalterischen, harmonischen Stadteingang beitragen.

Für den Geltungsbereich besteht derzeit kein Baurecht. Um die geplante Entwicklung umsetzten zu können ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.

Im Flächennutzungsplan sind die Flurstücke innerhalb des Geltungsbereiches bereits als Mischgebiet dargestellt, so dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden kann.

Ziel der Planung ist die planungsrechtliche Sicherung der vorgesehenen Entwicklung als gemischte Baufläche zur Ansiedlung von Dienstleistungsbetrieben, gewerblichen Betrieben sowie zur Entwicklung einer verdichteten Wohnbebauung.

Stadt Illertissen, SG Bauleitplanung, Hauptstraße 4, 89257 Illertissen

Herr Schilling, 07303/172-34, schilling@illertissen.de

Bekanntmachung zur Auslegung

Bekanntmachung zur frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB

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