Aufstellung vorhabenbezogener Bebauungsplan "Sondergebiet Lebensmittelmarkt - Vorhaben Lidl"

Aktuelle Mitteilung

Öffentliche Bekanntmachung (frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB)

Bekanntmachung über die Absicht der Gemeinde Chieming den Bebauungsplan „Sondergebiet Lebensmittelmarkt – Vorhaben Lidl" aufzustellen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB) und die Bürger bei der Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes zu beteiligen (§ 3 Abs. 1 BauGB).

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 23.01.2024 beschlossen für den Bereich der Grundstücke Flurnummern 1400 und 1400/9 der Gemarkung Chieming einen Bebauungsplan zum Neubau eines größeren Lebensmittelmarktes aufzustellen. Die Größe des Plangebietes beträgt etwa 9.334 m².

Der Planentwurf wurde ausgearbeitet von SCHMID + PARTNER Stadtplaner Architekt PartG mdB aus Teisendorf. Der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung und weiteren Anlagen  werden im Internet unter https://www.chieming.de/ueber-chieming/bauen-und-planen/bauleitplanung/

vom 17.01. bis einschließlich 18.02.2026

veröffentlicht.

Es wird auf folgendes hingewiesen:

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden

Stellungnahmen sollen elektronisch (online) über die digitale Beteiligungsplattform „DiPlanBeteiligung“ übermittelt werden. Die Abgabe von Stellungnahmen ist auch per Email an gemeinde@chieming.de möglich, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit nicht von Bedeutung ist.

Neben der Veröffentlichung im Internet werden die im Internet veröffentlichten Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist auch in Papierform im Rathaus der Gemeinde Chieming, Hauptstraße 20, Zimmer 0.9, Erdgeschoss (barrierefreier Zugang), während der üblichen Zeiten des Publikumsverkehrs ausgelegt.

Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Die Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind auf der gemeindlichen Homepage unter https://www.chieming.de/ueber-chieming/bauen-und-planen/bauleitplanung/ einsehbar.

Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung (402.57 KB pdf)