Schlettach Teil 2 2. Änderung

Haßfurt

Verfahrensschritt

Beteiligung Öffentlichkeit

Zeitraum

Noch 32 Tage  

durchführende Organisation

Stadt Haßfurt z.H. Kämmerei

Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Haßfurt hat in seiner Sitzung vom 02.12.2025 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan „Schlettach Teil 2“ im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 960/9 und 964/2, der Gemarkung Prappach zu ändern (2. Änderung). Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren i. S. des § 13 BauGB aufgestellt.

Ziel und Zweck der Änderung ist es die baurechtliche Zulässigkeit für ein Einzelbauvorhaben zu schaffen. 

Hierzu ist es notwendig die Art der baulichen Nutzung von Anlagen für sportliche Zwecke im Bereich der betroffenen Grundstücke zuzulassen.

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 02.12.2025 den Planentwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Schlettach Teil 2“ i. d. F. vom 24.11.2025 sowie die Begründung i. d. F. 24.11.2025 anerkannt und gebilligt.

Weiter hat der Bau- und Umweltausschuss angeordnet, dass auf dieser Grundlage die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden soll.

Nachdem das Bauleitplanverfahren im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt wird, wurde von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.

Ferner wird im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen; § 4c ist nicht anzuwenden (vgl. § 13 Abs. 3 BauGB).

Laura Schenk

Bauverwaltung

Stadt Haßfurt

Hauptstraße 5
97437 Haßfurt

Tel.: 09521/688-139
Fax: 09521/688-281
E-Mail: laura.schenk@hassfurt.de

Förmliche Beteiligung (§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB)

Die förmliche Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB wurde am 25.03.2026 gestartet und endet am 29.04.2026.

Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Haßfurt hat in seiner Sitzung vom 02.12.2025 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan „Schlettach Teil 2“ im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 960/9 und 964/2, der Gemarkung Prappach zu ändern (2. Änderung). Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren i. S. des § 13 BauGB aufgestellt.

Ziel und Zweck der Änderung ist es die baurechtliche Zulässigkeit für ein Einzelbauvorhaben zu schaffen. 

Hierzu ist es notwendig die Art der baulichen Nutzung von Anlagen für sportliche Zwecke im Bereich der betroffenen Grundstücke zuzulassen.

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 02.12.2025 den Planentwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Schlettach Teil 2“ i. d. F. vom 24.11.2025 sowie die Begründung i. d. F. 24.11.2025 anerkannt und gebilligt.

Weiter hat der Bau- und Umweltausschuss angeordnet, dass auf dieser Grundlage die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden soll.

Nachdem das Bauleitplanverfahren im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt wird, wurde von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.

Ferner wird im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen; § 4c ist nicht anzuwenden (vgl. § 13 Abs. 3 BauGB).

Laura Schenk

Bauverwaltung

Stadt Haßfurt

Hauptstraße 5
97437 Haßfurt

Tel.: 09521/688-139
Fax: 09521/688-281
E-Mail: laura.schenk@hassfurt.de

Förmliche Beteiligung (§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB)

Die förmliche Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB wurde am 25.03.2026 gestartet und endet am 29.04.2026.

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