Bebauungsplan Nr. 215 „Gabelsbergerstraße“

Rosenheim

Verfahrensschritt

Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGB

Zeitraum

Noch 51 Tage  

durchführende Organisation

Stadt Rosenheim für alle Umsätze

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 215 „Gabelsbergerstraße“ hat bisher noch in großen Teilen seinen ursprünglichen Gartenstadt-Charakter trotz der baulichen Entwicklung der vergangenen Jahre bewahrt. Damit weist er städtebauliche Strukturen auf, die als besonders erhaltenswert einzustufen sind. Die aufgelockerte Bebauung mit begrünten Vorgartenzonen sowie zusammenhängende Grün- und Freiflächen innerhalb der Blockstrukturen prägt den Gebietscharakter bis heute. Dies soll durch die Festsetzungen des Bebauungsplans langfristig gesichert werden.

Ziel ist, die charakteristische städtebauliche Struktur des Gebiets dauerhaft zu sichern sowie gleichzeitig eine geordnete, städtebaulich verträgliche Weiterentwicklung zu ermöglichen.

Hierzu sollen insbesondere die begrünten Blockinnenbereiche, die Vorgartenzonen sowie der prägende Baumbestand erhalten und die bauliche Entwicklung auf den Gründstücken so gesteuert werden, dass der Gartenstadt-Charakter langfristig bewahrt wird.

Stadt Rosenheim

Stadtplanungsamt

Sachgebiet Bauleitplanung

Königstr. 24, 83022 Rosenheim

Telefon: 0 80 31/365 – 16 41

Fax: 0 80 31/365 - 889 - 16 41

bauleitplanung@rosenheim.de

https://www.rosenheim.de

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 215 „Gabelsbergerstraße“ hat bisher noch in großen Teilen seinen ursprünglichen Gartenstadt-Charakter trotz der baulichen Entwicklung der vergangenen Jahre bewahrt. Damit weist er städtebauliche Strukturen auf, die als besonders erhaltenswert einzustufen sind. Die aufgelockerte Bebauung mit begrünten Vorgartenzonen sowie zusammenhängende Grün- und Freiflächen innerhalb der Blockstrukturen prägt den Gebietscharakter bis heute. Dies soll durch die Festsetzungen des Bebauungsplans langfristig gesichert werden.

Ziel ist, die charakteristische städtebauliche Struktur des Gebiets dauerhaft zu sichern sowie gleichzeitig eine geordnete, städtebaulich verträgliche Weiterentwicklung zu ermöglichen.

Hierzu sollen insbesondere die begrünten Blockinnenbereiche, die Vorgartenzonen sowie der prägende Baumbestand erhalten und die bauliche Entwicklung auf den Gründstücken so gesteuert werden, dass der Gartenstadt-Charakter langfristig bewahrt wird.

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