Quartiersentwicklung Bergheim-Ost
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
Noch 24 Tage –durchführende Organisation
Gemeinde Bergheim Betriebe gewerblicher ArtDer Gemeinderat Bergheim hat in seiner Sitzung vom 17.02.2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Quartiersentwicklung Bergheim-Ost“ in Bergheim im Regelverfahren nach § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Kurzbeschreibung der Planung:
Anlass der Planung ist die Entwicklung eines differenziert gemischt genutzten Quartiers mit Wohnen, sozialer Infrastruktur, Einzelhandel, und Tankstelle, am östlichen Rand des Hauptortes Bergheim.
Der Gemeinderat Bergheim hat in seiner Sitzung vom 27.04.2026 den Planentwurf samt Satzung, Begründung und Umweltbericht gebilligt und die Verwaltung mit der Durchführung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beauftragt.
Das Plangebiet liegt am östlichen Siedlungsrand von Bergheim, südlich der Hauptstraße und der St 2214 und westlich der St 2043. Nordöstlich befindet sich ein Kreisverkehr, der die beiden Staatsstraßen miteinander verbindet. Östlich des Plangebiets liegt der Bergheimer See mit angrenzenden Biotopflächen, während sich im Süden landwirtschaftlich genutzte Flächen anschließen. Im Westen bzw. Südwesten, am Riedweg, befinden sich zwei Wohnhäuser sowie das Gelände einer ehemaligen Besamungsstation für Schweine. Das Plangebiet umfasst im Wesentlichen die Flurstücke Nr. 106/1,108, 108/4, 109/3 111/1 und 120 sowie Teilflächen der Flurstücke Nr. 105, 109, 144/1, 502/10 Gemarkung Bergheim.
Gemeinde Bergheim, Verwaltungsgemeinschaft Neuburg
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Frau Köhler, Tel.: 08431/671919
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