6. Teil-Änderung des Bebauungsplanes Nr. 104 "Technik- & InnovationsPark" im Bereich der Grundstücke Lise-Meitner-Straße/Marie-Curie-Straße/Maria-Merian-Straße
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
Noch 44 Tage –durchführende Organisation
Gemeinde OttobrunnDie Gemeinde Ottobrunn verfolgt mit der 6. Teil-Änderung des Bebauungsplan Nr. 104 – Technik- & InnovationsPark TIP das Ziel, das zulässige Baurecht für die beiden im Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung gelegenen Grundstücke FlNrn. 1504/66 und 1504/81 genau zu definieren.
Das Planungsgebiet liegt gemäß rechtsgültigem Bebauungsplan Nr. 104 „Technik- & Innovationspark“ im Sondergebiet Technologie. Die Art der Nutzung bleibt weiterhin bestehen. Für das sogenannte Quartier 4.2 wurde im bestehenden Bebauungsplan das Maß der baulichen Nutzung in Form von zulässiger Grundfläche und Geschossfläche festgesetzt. Das Quartier 4.2. bestand beim Erlass des Bebauungsplanes Nr. 104 noch aus einem Grundstück. Zwischenzeitlich wurde das Grundstück geteilt und an zwei Eigentümer veräußert. Mit der 6. Teil-Änderung des Bebauungsplans Nr. 104 soll das zulässige Maß der baulichen Nutzung für die einzelnen Parzellen genau definiert werden. Außerdem werden die Baugrenzen im Süden an die ebenfalls im Verfahren befindliche 5.Teil-Änderung des Bebauungsplanes Nr. 104 angepasst.
Die von der 6. Teil-Änderung nicht berührten Festsetzungen und Hinweise des rechtsgültigen Bebauungsplanes Nr. 104 behalten unverändert ihre Gültigkeit.
Gemeinde Ottobrunn
Ortsentwicklung
Rathausplatz 1, 85521 Ottobrunn
E-Mail: Bauleitplanung@ottobrunn.de
Telefon: 089-60808-513
Sprechzeiten:
Mo-Fr 08:00-12:00 Uhr
Do zusätzlich 14:00 bis 18:00 Uhr
Öffentliche Bekanntmachung
Der Planungs- und Umweltausschuss des Gemeinderates hat in seiner Sitzung am 07.07.2026 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 104 zu ändern (6. Teil-Änderung) und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Der Beschluss zur 6. Teil-Änderung des Bebauungsplanes Nr. 104 wird gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
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