Bebauungsplan "An der Rauchmühlstraße" - Deckblatt Nr. 14
Änderung des Bebauungsplans "An der Rauchmühlstraße" mit Deckblatt Nr. 14 - Beteiligung
Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung
Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes „An der Rauchmühlstraße“ mit Deckblatt Nr. 14 in Landau
Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Landau a.d.Isar hat in der Sitzung vom 18.09.2025 beschlossen, den Bebauungsplan „An der Rauchmühlstraße“ in Landau mit Deckblatt Nr. 14 zu ändern.
Gegenstand der Änderung ist die Anpassung der Baugrenzen und weiterer Festsetzungen mit dem Ziel die verträgliche Nachverdichtung zu erleichtern in einem Teilbereich des Bebauungsplans. Der Teilbereich umfasst die Flurstraße, die Ulmenstraße und Teile der nördlichen Rauchmühlstraße (vgl. Geltungsbereich).
Der Entwurf des Deckblatts mit Begründung ist gem. § 13 i.V.m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch in der Zeit vom 06.10.2025 bis 07.11.2025 unter folgendem Link einsehbar:
https://by.beteiligung.diplanung.de/verfahren/lan-rauchmuehlstrasse-db14/public/detail
Der Planentwurf hängt auch vor dem Stadtbauamt, Zimmer 113, Marienplatz 2 während der allgemeinen Dienstzeiten zur Einsichtnahme aus.
Während dieses Zeitraums besteht die Gelegenheit, Stellungnahmen elektronisch, schriftlich oder zu den allgemeinen Dienstzeiten auch zur Niederschrift abzugeben.
Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über das Deckblatt unberücksichtigt bleiben.
Hinweise:
Da es sich um eine Deckblattänderung handelt, welche im vereinfachten Verfahren aufgestellt wird, wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2 a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 abgesehen.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.