GE Landau Nord-West II

Aktuelle Mitteilung

Änderung des Flächennutzungsplans mit Deckblatt Nr. 12 und Aufstellung des Bebauungsplans "GE Landau Nord-West II"

Der Bau- und Umweltausschuss hat zur Fortführung der Bauleitplanung "GE Landau Nord-West II" mit Änderung des Flächennutzungsplans mit Deckblatt Nr. 12 sowie der Aufstellung des Bebauungsplans "GE Landau Nord-West II" die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen.

Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Landau a.d.Isar hat in seiner Sitzung vom 12.09.2024 beschlossen, den Flächennutzungsplan mit Deckblatt Nr. 12 zu ändern. Weiter wurde in der Sitzung vom 10.06.2024 beschlossen, den Bebauungsplan "GE Landau Nord-West II" aufzustellen. Beide Verfahren werden im Parallelverfahren geführt.

Gegenstand der Änderung ist die Neugliederung der baulichen Entwicklung südlich der Kreisstraße DGF 3 zwischen der Weidenstraße und der Bestandsbebauung im Baugebiet Gansmühlstraße sowie die Ausweisung einer Gewerbefläche zur Umsiedelung eines Bestandsbetriebs in Landau a.d.Isar.

Die Planungsfläche befindet sich südlich der DGF 3 und östlich der vorhandenen Bebauung an der Weidenstraße nördlich der Platanenstraße. Die Planungsfläche umfasst die Flurnummern 1449/8, 1449/18, 1466, 1467, 1468, 1469/T, 1470/T, 1471/T1471/2/T, 1472/T, 1473/2 T und 1482/3 T der Gemarkung Landau a.d.Isar. Der Umgriff kann am Ende der Bekanntmachung befindlichen Lageplan (farbig dargestellt) entnommen werden.

Der Entwurf des Bebauungsplans „GE Landau Nord-West II“ mit Begründung, Umweltbericht und wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen ist gemäß § 3 Abs.2 Baugesetzbuch in der Zeit vom 19.01.2026 bis 20.02.2026 unter folgendem Link öffentlich einsehbar:

https://by.beteiligung.diplanung.de/plan/lan-ge-landau-nord-west-ii

Darüber hinaus liegen die Entwürfe im Rathaus beim Stadtbauamt, in Zimmer 114, Marienplatz 2 öffentlich zur Einsichtnahme aus.

Während des genannten Zeitraums besteht die Gelegenheit, Stellungnahmen/Anregungen zur ausliegenden Planung abzugeben und sich zur Planung zu äußern.

Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (über die Plattform Diplan oder per EMail an: Bauleitplanung@landau-isar.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege (bsp. schriftlich oder zur Niederschrift) abgegeben werden.

Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.