Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2176 "Katharinenstraße, Saarburgstraße"

Aktuelle Mitteilung

Amtliche Bekanntmachung

Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2176 „Katharinenstraße, Saarburgstraße“ sowie dem dazugehörigen Vorhaben- und Erschließungsplan der Stadt Landsberg am Lech

- Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 BauGB -

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 25.02.2026 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 2176 „Katharinenstraße, Saarburgstraße“ einschließlich Vorhaben- und Erschließungsplan gebilligt.

Die Verwaltung wurde beauftragt, für das vorgenannte Bauleitplanverfahren die Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans mit Grünordnung ergibt sich aus dem nachfolgenden Lageplan.

Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 2176 „Katharinenstraße, Saarburgstraße“, bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und Begründung, dem Vorhaben- und Erschließungsplan, sowie die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

01. Oktober 2026 bis einschließlich 31. Oktober 2026

 im Internet veröffentlicht und sind

-       auf der Homepage der Stadt Landsberg am Lech: https://www.landsberg.de/rathaus/aktuelles/bauleitplaene/ und

-       im DiPlan Portal des Freistaats Bayern: https://by.beteiligung.diplanung.de/plan/katharinenstrasse-saarburgstrasse

einsehbar.

 

Hinweise zum beschleunigten Verfahren

Das Bauleitplanverfahren wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt.

Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird

·         von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB,

·         vom Umweltbericht nach § 2a BauGB,

·         von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie

·         von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB
abgesehen.

Gemäß § 13a Abs. 1 Satz 4 BauGB ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht nicht erforderlich.

 

Hinweise zur Veröffentlichung

1.    Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.

2.    Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden an stadtplanung@landsberg.de, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden, insbesondere schriftlich an

Stadt Landsberg am Lech

Bauamt, Ref. Stadtplanung

Katharinenstr. 1

86899 Landsberg am Lech

gerichtet oder während der Dienststunden (siehe 4.) zur Niederschrift abgegeben werden.

3.    Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

4.    Neben der Möglichkeit zur Einsichtnahme im Internet stehen die Unterlagen während des oben genannten Zeitraums zusätzlich in Papierform in der Stadtverwaltung Landsberg am Lech, Katharinenstraße 1, 86899 Landsberg am Lech, Erdgeschoss, Vorraum zum Bürgerbüro während der allgemeinen Dienststunden, Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, zur Einsichtnahme zur Verfügung.

Außerdem können Termine zur Einsichtnahme vereinbart werden (Tel.: 08191/128 215, E-Mail: stadtplanung@landsberg.de).

Der Vorraum zum Bürgerbüro ist über einen Aufzug barrierefrei erreichbar.

Der Inhalt dieser amtlichen Bekanntmachung ist auch auf der Homepage der Stadt Landsberg am Lech unter https://www.landsberg.de/rathaus/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen eingestellt.

Der Inhalt dieser amtlichen Bekanntmachung ist auch über das DiPlan Portal des Freistaats Bayern zugänglich: https://by.beteiligung.diplanung.de/plan/katharinenstrasse-saarburgstrasse -> „Aktuelle Mitteilungen“

Hinweis zum Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) Datenschutz-Grundverordnung i.V.m. § 3 BauGB und dem Bayerischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Weitere Informationen können aus dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ entnommen werden, welches öffentlich ausgehängt wird.

Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 2176 "Katharinenstraße, Saarburgstraße" (176.39 KB pdf)