7. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans "Gewerbegebiet West"
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
Noch 42 Tage –durchführende Organisation
Markt Schwarzenfeld BgA "Wasserversorgung" zH Herrn BürgermeisterDer Marktgemeinderat Schwarzenfeld hat in seiner Sitzung am 06.12.2021 den Aufstellungsbeschluss zur 7. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Gewerbegebiet West“ gefasst. Der Vorentwurf zur 7. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Gewerbegebiet West“ in der Fassung vom 28.04.2025 wurde in der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates am 28.04.2025 gebilligt.
Planungsrechtliche Ausgangslage:
Das überplante Gebiet umfasst ein bereits bestehendes Gewerbegebiet im Südwesten von Schwarzenfeld. Die Urfassung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet West“ ist bereits mit Bekanntmachung aus dem Oktober 1996 rechtskräftig in Kraft getreten. Seither gab es diverse Änderungen und teilweise Erweiterungen des Gewerbegebiets, wobei die bisher letzte Änderung im November 2016 als Satzung beschlossen wurde.
Im Zuge der tatsächlichen Erschließung und der benötigten Parzellierung ergaben sich jedoch Abweichungen der Straßenführung von den bisherigen Planungen.
Ziele und Zwecke der Planung:
Ziel der Planung ist, die tatsächlichen Gegebenheiten – u.a. in Bezug auf die Straßenführung - vor Ort, im Plan wiederzugeben und die unterschiedlichen bisherigen Änderungsstände zu einem aktualisierten Plan zusammenzufassen, sowie die weiteren Planinhalte soweit wie nötig auf den neuesten Stand zu bringen.
Räumlicher Geltungsbereich:
Das Planungsgebiet bildet nach Südwesten den Ortsrand des Marktes Schwarzenfeld. Entsprechend folgen hier überwiegend landwirtschaftlich genutzte Flächen sowie eine Fläche zur Erzeugung erneuerbarer Energien (mittels Freiflächen-PV). Im Norden wird das Gebiet durch die Staatsstraße St 2151 begrenzt, dahinter folgen weitere gewerblich Nutzflächen. Ebenso im nordöstlichen Teil, wo eine Durchmischung aus gewerblichen und Mischbauflächen den angrenzenden Bestand bilden.
Im Südosten wiederum ist die Kreisstraße SAD 3 die Abgrenzung des Plangebiets von der dahinterliegenden Schiene und der darauffolgenden Wohnnutzung.
Lena Künzl
Verwaltungsgemeinschaft Schwarzenfeld
Bauamt
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