Begründung mit Planzeichnung
Begründung mit Planzeichnung
Der Stadtrat der Stadt Bad Weißenstadt hat in seiner Sitzung am 11.09.2025 die Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 „Lederer BA I“ beschlossen.
Die Festsetzungen für den Wohnabschnitt 5 (WA 5) sind so zu ändern, dass § 4 Abs. 3 BauNVO Anwendung findet und somit ausnahmsweise auch Ferienwohnungen betrieben werden dürfen.
In der Umgebung des bestehenden Kellerhauses soll außerdem eine bauliche Erweiterung, begrenzt auf den Bereich eines Baufensters, ermöglicht werden. Dazu wird ein Teilbereich als Mischgebiet ausgewiesen. Die Nachverdichtung soll einer touristischen bzw. gastronomischen Nutzung dienen.
Die Festsetzungen des derzeit rechtsverbindlichen Bebauungsplans lassen die vorgeschlagene Planung jedoch nicht zu, weshalb eine Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 „Lederer BA I“ erforderlich ist.
Stadt Bad Weißenstadt, Bauamt
Kirchplatz 1, 95163 Bad Weißenstadt
Ansprechpartner:
Steffen Langer 09253/950-32 steffen.langer@weissenstadt.de
Horst Wildenauer 09253/950-33 horst.wildenauer@weissenstadt.de
Verteilerliste über die am Verfahren beteiligten Träger öffentlicher Belange
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