1. Änderung Bebauungsplan "Zwischen Keltenweg und Am Römerbrunnen"
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
–durchführende Organisation
Gemeinde Seefeld -Umsatzsteuer-Mit der Bebauungsplanänderung soll eine Erweiterung des bestehenden Bauunternehmens im Bereich Oberfeld / Am Römerbrunnen planungsrechtlich gesichert werden.
Stefan Futterknecht
Gemeinde Seefeld - Sachgebiet Bauleitplanung
Am Technologiepark 16
82229 Seefeld
Tel.: 08152/7914 -34
www.seefeld.de
Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung
Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 12.12.2025 bis zum 13.01.2026
Datenschutzhinweise
Informationsblatt zur Erhebung von Daten bei der betroffenen Person im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)