Bebauungsplan Nr. 94a "zwischen Koloman-, Wasserturm-, Kraus- und Reisingerstraße"
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
Noch 46 Tage –durchführende Organisation
Gemeinde IsmaningSeit Ende 2022 liegt der Gemeinde Ismaning eine formlose Anfrage für die Neuerrichtung eines Wohnhauses an der Wasserturmstraße vor. Der Anfrage waren auch mehrere Unterschriften von Nachbarn/Anwohnern aus dem Plangebiet beigefügt, um den Änderungswunsch zu unterstützen. Bei der Prüfung der Änderungswünsche ist auch festgestellt worden, dass die beiden im bislang rechtswirksamen Bebauungsplan Nr. 94 festgesetzten Stichstraßen im Norden von der Kolomanstraße baulich nicht umgesetzt wurden. Mit diesen Stichen sollten Hinterliegergrundstücke erschlossen werden.
Mit dem Bebauungsplan Nr. 94a sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Nachverdichtung in dem Gebiet geschaffen werden. Mehrere Grundstücke lassen noch eine Bebauung in zweiter Reihe bzw. als sogenannte Hinterlieger zu. Auch ist eine Aufstockung im Sinne flächensparender Bauweise wünschenswert, was nur mit einer Änderung der entsprechenden Festsetzungen zur Zahl der Vollgeschosse und der Wandhöhe bzw. der Geschossfläche möglich wird. Schließlich sollen vor allem auch die Bauräume neu definiert werden, um eine möglichst flexible Bebauung der Grundstücke als allgemeines Wohngebiet zuzulassen. Hier sieht die Gemeinde keinen Anlass, von dieser Art der Nutzung in dem Plangebiet abzuweichen. In Verbindung mit der Anpassung der Bauräume geht auch eine Erhöhung der zulässigen Grundfläche bzw. Umstellung auf die Grundflächenzahl (GRZ) für das Plangebiet einher.
Herr Dipl.-Ing. C. Pohl
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