Anlagen zum Flächennutzungsplan
Planunterlagen zur Änderung des Flächennutzungsplanes und des Landschaftsplanes
Der derzeit wirksame Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Stadt wurde im Zeitraum von 2003 bis 2005 erarbeitet und trat im Jahr 2006 in Kraft. Der zugrundeliegende Planungshorizont reichte seinerzeit bis zum Jahr 2020. Im Jahr 2015 erfolgte eine Digitalisierung der Flächennutzungsplandarstellung. Seit Inkrafttreten wurde der Flächennutzungsplan in über 30 Änderungs- und Berichtigungsverfahren angepasst und fortgeschrieben. Die Darstellungen im derzeit rechtswirksamen Flächennutzungsplan sind in wesentlichen Teilen nicht mehr aktuell. Sie entsprechen weder den heutigen demografischen noch den ökonomischen und ökologischen Anforderungen. Damit bietet das bestehende Planwerk keine ausreichende Grundlage mehr für eine vorausschauende und zielgerichtete Steuerung der räumlichen Entwicklung in der Stadt.
Die damaligen Planungsannahmen gingen von einer stagnierenden Bevölkerungsentwicklung aus und entsprechen damit nicht mehr den aktuellen tatsächlichen Entwicklungen. Entgegen diesen Prognosen ist die Bevölkerungszahl in den vergangenen Jahren deutlich angestiegen und wird voraussichtlich weiter zunehmen. Hieraus ergibt sich ein zusätzlicher Bedarf an Wohnbauflächen. Gleichzeitig besteht eine anhaltende Nachfrage nach gewerblichen Bauflächen, die mit den bestehenden Darstellungen des Flächennutzungsplans nur noch eingeschränkt bedient werden kann. Gemäß § 1 Abs. 3 BauGB sind Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Zudem sind nach § 1 Abs. 5 und 6 BauGB insbesondere die Belange einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung, die Wohnbedürfnisse der Bevölkerung sowie die Anforderungen des Umwelt- und Klimaschutzes zu berücksichtigen.
Mit der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans soll eine neue, integrierte Planungsgrundlage für einen Planungshorizont bis etwa 2035/2040 geschaffen werden. Dabei werden sowohl die gesamtstädtische Ebene als auch die spezifischen Entwicklungsbedarfe und potenziale der einzelnen Ortsteile in den Blick genommen. Ziel ist es eine nachhaltige und zukunftsorientierte vorbereitende Bauleitplanung zu entwickeln, die städtebauliche, wirtschaftliche, soziale sowie landschaftsplanerische Belange gleichermaßen berücksichtigt.
Gemäß § 11 Abs. 4 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist eine Überprüfung und ggf. Fortschreibung von Landschaftsplänen alle zehn Jahre vorgesehen. Seit dem 01.03.2022 ist diese gesetzliche Verpflichtung ausdrücklich geregelt. Vor diesem Hintergrund ist auch die Fortschreibung des Landschaftsplans der Stadt erforderlich. Die Aktualisierung erfolgt parallel zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans. Der fortgeschriebene Landschaftsplan bildet dabei den erforderlichen Beitrag zur vorbereitenden Bauleitplanung insbesondere im Hinblick auf die aktuellen Gegebenheiten von Natur und Landschaft sowie unter Berücksichtigung der vorgesehenen Änderungen und neuen Festlegungen im Flächennutzungsplan.
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