Bebauungsplan Nr. 1.18 "Einkaufsmarkt Walpertskirchen"

Walpertskirchen

Verfahrensschritt

Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGB

Zeitraum

Noch 11 Tage  

durchführende Organisation

Gemeinde Walpertskirchen BgA Wasserversorgung

Der Gemeinderat Walpertskirchen hatte sich in seiner Sitzung am 13.11.2025 für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1.18 „Einkaufsmarkt Walpertskirchen“ ausgesprochen. In der Sitzung am 11.12.2025 wurde der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 1.18 „Einkaufsmarkt Walpertskirchen“ gebilligt.

Die Aufstellung des Bebauungsplans soll im Regelverfahren nach § 2 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.

Da die zur Überplanung vorgesehene Fläche im bestehenden Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche dargestellt ist, ist auch eine Änderung des Flächennutzungsplans mit künftiger Darstellung als Sondergebiet erforderlich.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst den Bereich der Grundstücks Flur-Nr. 239 TF und der öffentlichen Verkehrsfläche „Hauptstraße“ Flur-Nr. 92/17 TF, der Ge­markung Walpertskirchen und ergibt sich aus nachfolgendem Lageplan.

Mit der Bauleitplanung möchte die Gemeinde Walpertskirchen ihre Nahversorgung wieder sicherstellen. Ziel der Planung ist die Ausweisung einer Fläche für einen Einkaufsmarkt in Ortsnähe. Grundsätzlich soll das Baugebiet an die bereits bestehende Bebauung auch mit fußläufigen Verbindungen angeschlossen werden. Der Standort ist von allen Teilen des Hauptortes höchstens 1,2 km entfernt und ermöglicht das Einkaufen zu Fuß oder mit dem Fahrrad. Er liegt am südlichen Ortsrand an der Bahnüberführung an der Hauptstraße.

Parallel dazu erfolgt die 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Walpertskirchen (gem. § 8 Abs. 3 BauGB).

Gemeinde Walpertskirchen

Bauamt, Frau Meindl

Erdinger Str. 8a, 85457 Wörth

E-Mail: bauamt@vg-hoerlkofen.de

Homepage: www.walpertskirchen.info

Veröffentlichung B-Plan Nr. 1.18 "Einkaufsmarkt Walpertskirchen"

Veröffentlichung B-Plan Nr. 1.18 "Einkaufsmarkt Walpertskirchen"

Der Gemeinderat Walpertskirchen hatte sich in seiner Sitzung am 13.11.2025 für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1.18 „Einkaufsmarkt Walpertskirchen“ ausgesprochen. In der Sitzung am 11.12.2025 wurde der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 1.18 „Einkaufsmarkt Walpertskirchen“ gebilligt.

Die Aufstellung des Bebauungsplans soll im Regelverfahren nach § 2 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.

Da die zur Überplanung vorgesehene Fläche im bestehenden Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche dargestellt ist, ist auch eine Änderung des Flächennutzungsplans mit künftiger Darstellung als Sondergebiet erforderlich.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst den Bereich der Grundstücks Flur-Nr. 239 TF und der öffentlichen Verkehrsfläche „Hauptstraße“ Flur-Nr. 92/17 TF, der Ge­markung Walpertskirchen und ergibt sich aus nachfolgendem Lageplan.

Mit der Bauleitplanung möchte die Gemeinde Walpertskirchen ihre Nahversorgung wieder sicherstellen. Ziel der Planung ist die Ausweisung einer Fläche für einen Einkaufsmarkt in Ortsnähe. Grundsätzlich soll das Baugebiet an die bereits bestehende Bebauung auch mit fußläufigen Verbindungen angeschlossen werden. Der Standort ist von allen Teilen des Hauptortes höchstens 1,2 km entfernt und ermöglicht das Einkaufen zu Fuß oder mit dem Fahrrad. Er liegt am südlichen Ortsrand an der Bahnüberführung an der Hauptstraße.

Parallel dazu erfolgt die 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Walpertskirchen (gem. § 8 Abs. 3 BauGB).

Gemeinde Walpertskirchen

Bauamt, Frau Meindl

Erdinger Str. 8a, 85457 Wörth

E-Mail: bauamt@vg-hoerlkofen.de

Homepage: www.walpertskirchen.info

Veröffentlichung B-Plan Nr. 1.18 "Einkaufsmarkt Walpertskirchen"

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