8. Änderung des Flächennutzungsplans für den BPlan TR Nr. 52 ''Sondergebiet - Freizeit im Heumöderntal''
Verfahrensschritt
Beteiligung ÖffentlichkeitZeitraum
Noch 29 Tage –durchführende Organisation
Stadt TreuchtlingenDie Änderung ist erforderlich, um den Flächennutzungsplan mit dem in Aufstellung befindlichen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan TR 52 "Sondergebiet Freizeit im Heumöderntal" abzugleichen. Die Änderung erfolgt auf der Grundlage von § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren.
Der Änderungsbereich befindet sich im Westen von Treuchtlingen, im Heumöderntal und umfasst die Flurstücke 1602, 1603, 1604 (TF), 1605 (TF), 1605/2 (TF), 1606 (TF), 1618 (TF), 1619, 1619/1, 1619/2, 1629 und 1629/2 (TF) der Gemarkung Treuchtlingen mit einer Fläche von 9,8728 ha.
Der Änderungsbereich wurde bisher dargestellt als
- Waldflächen mit 9,14 ha
- Wiesen und Weiden (Dauergrünland) mit 0,49 ha
- Sonderbauflächen nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO mit 0,15 ha
- örtliche Straßenverkehrsflächen mit 0,09 ha
Mit der 8. FNP-Änderung wird der gesamte Änderungsbereich als Sonderbaufläche nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO dargestellt.
Stadt Treuchtlingen
Bauverwaltung
Hauptstraße 31, 91757 Treuchtlingen
Telefon: +49 (0)9142 9600 - 404
Telefax: +49 (0)9142 9600 - 54
E-Mail: stadtbauamt@treuchtlingen.de
Homepage: www.treuchltingen.de