14. Änderung des Flächennutzungsplans
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
Noch 43 Tage –durchführende Organisation
Gemeinde Karlskron BgAMit der vorliegenden Flächennutzungsplanänderung bereitet die Gemeinde Karlskron die Entwicklung weiterer Wohnbauflächen vor. Hierzu sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Wohngebiet mit rund zehn Bauparzellen geschaffen werden.
Das Plangebiet befindet sich am westlichen Siedlungsrand von Karlskron, nördlich
der Straße Fruchtheim. Westlich des Plangebiets schließt die Wohnbebauung beider-
seits der Straßen „Am Wasserfall“ an. Südlich der Straße Fruchtheim liegt das Wohngebiet „Straßäcker“. Im Norden grenzt der Hauptkanal mit gewässerbegleitenden Gehölzen, westlich der Adelshausener Bach und der Fruchtheimer Graben an. Im Anschluss daran befinden sich landwirtschaftlich genutzte Flächen.
Das Plangebiet umfasst im Wesentlichen die Flurstücke Nr. 306/22, 306/23, 306/24, 307, TF 307/13 und ist rund 0,86 ha groß.
Die Flächennutzungsplanänderung wird im voraussichtlich zweistufigen Normalverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Bauamt Gemeinde Karlskron, Herr Lukas Hoffmann, Telefon: 08450 - 930 114, E-Mail: bauamt@karlskron.de
Planungsbüro WipflerPLAN, Frau Judith Mildner, Telefon 08441 5046-226, E-Mail: jmi@wipflerplan.de