2. Änderung des Bebauungsplanes "Südliche Birkenallee"
Verfahrensschritt
Beteiligung ÖffentlichkeitZeitraum
Noch 50 Tage –durchführende Organisation
Gemeinde Bad Heilbrunn -Kur- und Fremdenverkehr- z.H.d. BürgermeistersDer Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 13.01.2026 den Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Südliche Birkenallee“ für das Grundstück Fl. Nr. 1789, Tölzer Straße 17 gefasst und den Planentwurf des Planungsbüros Thomas Link/ Iffeldorf, mit Begründung in der Fassung vom 17.11.2025 gebilligt. Der Umgriff zur 2. Änderung des Bebauungsplanes ist aus dem beiliegenden Lageplan ersichtlich.
Das ca. 0,31 ha große Plangebiet liegt nördlich der B 472 bzw. östlich der Birkenallee und wird von diesen Straßen sowie der Angerlstraße begrenzt. Im Osten grenzt das Plangebiet an das Bebauungsplangebiet „Am Krebsenbach-Angerlstraße an.
Ziel der 2. Änderung des Bebauungsplanes ist es, nach Abbruch der bisher auf dem Grundstück befindlichen Gärtnerei eine städtebaulich notwendige und verträgliche Errichtung eines Gewerbe- und Wohngebäudes zu ermöglichen. Hierzu soll die max. zulässige Wandhöhe von bisher 6,60 m auf 7,60 m erhöht, die GRZ 1 von 0,3 auf 0,4 sowie die GRZ 2 von 0,45 auf 0,8 erhöht, sowie die Anzahl der maximal zulässigen Vollgeschosse von von 2 auf 3, erhöht werden.
Die 2. Änderung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB. Hier wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht (§ 2a BauGB), von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind und der zusammenfassenden Erklärung (§ 10 Abs. 4 BauGB) abgesehen. Von der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB) wird abgesehen.
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