Aufstellung Bebauungsplan "Friedhof, Friedwald und Wohnmobilstellplätze Buchenhölzl"
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
Noch 56 Tage –durchführende Organisation
Gemeinde Bad Heilbrunn -Kur- und Fremdenverkehr- z.H.d. BürgermeistersDer Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 10.03.2026 gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB die Aufstellung des qualifizierten Bebauungsplanes „Friedhof, Friedwald und Wohnmobilstellplätze Buchenhölzl“ gem. § 30 Abs. 1 BauGB für die Grundstücke Fl. Nr. 1759, 1762 sowie 1765/1 (jeweils Teilflächen), Gemarkung Bad Heilbrunn gefasst. Der Umgriff des Bebauungsplanes ist aus dem beiliegenden Luftbild (Stand 26.02.2026), welches Bestandteil dieser Bekanntmachung ist, ersichtlich.
Das ca. 1,0 ha große Plangebiet befindet sich nördlich des Wörnerweges zwischen einer Wohnbebauung im Bebauungsplan „Östlicher Wörnerweg“ im Osten, sowie dem Grundstück der Fachklinik Bad Heilbrunn im Westen. Im Norden grenzt der Planbereich an landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Flächen im Außenbereich an.
Durch den Bebauungsplan soll die Sicherung des bestehenden Friedhofes, dessen Erweiterung bzw. Entwicklung eines Friedwaldes nördlich des Friedhofes sowie die Grundlage für die Errichtung von Wohnmobil-Stellplätzen geschaffen werden. Ebenso soll die Entwicklung einer an den Friedhof angrenzenden Einzelbebauung ermöglicht werden.
Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Bad Heilbrunn sind die Flächen des bestehenden Friedhofes „Buchenhölzl“ und des zukünftigen Friedwalds bereits als Grünfläche bzw. Misch- und Nadelwaldfläche mit Zweckbestimmung „Friedhof“ bzw. „Friedwald“ ausgewiesen. Auch die Fläche für die geplanten Wohnmobilstellplätze sowie der nördlich angrenzenden vorhandenen Bebauung sind im FNP als Grünflächen ohne genauere Zweckbestimmung dargestellt.
Aufgrund der Planungsziele und der Bestandssituation der Plangebietsflächen mit teilweiser Lage im Außenbereich (§ 35 BauGB) ist die Aufstellung des Bebauungsplans im Regelverfahren nach den §§ 2 bis 4a und 10a BauGB erforderlich.
Gemeinde Bad Heilbrunn
Bauamt
Badstraße 3, 83670 Bad Heilbrunn
Tel.: 08046/188 915
bauamt@bad-heilbrunn.d