4. Änderung Flächennutzungsplan Walpertskirchen

Walpertskirchen

Verfahrensschritt

Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGB

Zeitraum

Noch 11 Tage  

durchführende Organisation

Gemeinde Walpertskirchen BgA Wasserversorgung

Der Gemeinderat Walpertskirchen hat sich in seiner Sitzung am 13.11.2025 für die 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Walpertskirchen ausgesprochen. In der Sitzung am 11.12.2025 wurde der Vorentwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Walpertskirchen gebilligt.

Die Änderung soll im Regelverfahren nach § 2 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.

Parallel wird der Bebauungsplan Nr. 1.18 „Einkaufsmarkt Walpertskirchen“ für die zu ändernde Fläche aufgestellt

Der Umgriff der Flächennutzungsplan-Änderung umfasst einen Teilbereich des Grundstücks Flur-Nr. 239/0, auf dem die Errichtung eines Einkaufsmarktes, mit Bebauungsplans Nr. 1.18 „Einkaufsmarkt Walpertskirchen“, geplant ist. Zudem soll auch die Teilfläche des Grundstücks Flur-Nr. 93/2, Gemarkung Walpertskirchen, Hauptstraße 2 und 2a von Grünfläche auf Mischgebiet geändert werden.

Für die Ausweisung einer Fläche für einen Einkaufsmarkt in Ortsnähe wurde das Bauleitplanverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1.18 „Einkaufsmarkt Walpertskirchen“ eingeleitet. Da sich der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickeln muss, werden die beiden Bauleitpläne im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB aufgestellt.

Gemeinde Walpertskirchen

Bauamt, Frau Meindl

Erdinger Str. 8a, 85457 Wörth

E-Mail: bauamt@vg-hoerlkofen.de

Homepage: www.walpertskirchen.info

Veröffentlichung 4. Änderung Flächennutzungsplan Walpertskirchen

Veröffentlichung 4. Änderung Flächennutzungsplan Walpertskirchen

Der Gemeinderat Walpertskirchen hat sich in seiner Sitzung am 13.11.2025 für die 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Walpertskirchen ausgesprochen. In der Sitzung am 11.12.2025 wurde der Vorentwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Walpertskirchen gebilligt.

Die Änderung soll im Regelverfahren nach § 2 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.

Parallel wird der Bebauungsplan Nr. 1.18 „Einkaufsmarkt Walpertskirchen“ für die zu ändernde Fläche aufgestellt

Der Umgriff der Flächennutzungsplan-Änderung umfasst einen Teilbereich des Grundstücks Flur-Nr. 239/0, auf dem die Errichtung eines Einkaufsmarktes, mit Bebauungsplans Nr. 1.18 „Einkaufsmarkt Walpertskirchen“, geplant ist. Zudem soll auch die Teilfläche des Grundstücks Flur-Nr. 93/2, Gemarkung Walpertskirchen, Hauptstraße 2 und 2a von Grünfläche auf Mischgebiet geändert werden.

Für die Ausweisung einer Fläche für einen Einkaufsmarkt in Ortsnähe wurde das Bauleitplanverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1.18 „Einkaufsmarkt Walpertskirchen“ eingeleitet. Da sich der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickeln muss, werden die beiden Bauleitpläne im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB aufgestellt.

Gemeinde Walpertskirchen

Bauamt, Frau Meindl

Erdinger Str. 8a, 85457 Wörth

E-Mail: bauamt@vg-hoerlkofen.de

Homepage: www.walpertskirchen.info

Veröffentlichung 4. Änderung Flächennutzungsplan Walpertskirchen

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