4. Änderung Flächennutzungsplan Walpertskirchen
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
–durchführende Organisation
Gemeinde Walpertskirchen BgA WasserversorgungDer Gemeinderat Walpertskirchen hat in der Sitzung vom 11.12.2025 den Vorentwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Walpertskirchen gebilligt.
Für die Ausweisung einer Fläche für einen Einkaufsmarkt in Ortsnähe wurde das Bauleitplanverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1.18 „Einkaufsmarkt Walpertskirchen“ eingeleitet. Da sich der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickeln muss, werden die beiden Bauleitpläne im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB aufgestellt.
Die Änderung soll im Regelverfahren nach § 2 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.
Der Umgriff der Flächennutzungsplan-Änderung umfasst einen Teilbereich des Grundstücks Flur-Nr. 239/0, auf dem die Errichtung eines Einkaufsmarktes, mit Bebauungsplans Nr. 1.18 „Einkaufsmarkt Walpertskirchen“, geplant ist. Zudem soll auch die Teilfläche des Grundstücks Flur-Nr. 93/2, Gemarkung Walpertskirchen, Hauptstraße 2 und 2a von Grünfläche auf Mischgebiet geändert werden.
Gemeinde Walpertskirchen
Bauamt, Frau Meindl
Erdinger Str. 8a, 85457 Wörth
E-Mail: bauamt@vg-hoerlkofen.de
Homepage: www.walpertskirchen.info
Veröffentlichung 4. Änderung Flächennutzungsplan Walpertskirchen
Veröffentlichung 4. Änderung Flächennutzungsplan Walpertskirchen