Bebauungsplan Nr. 88 „Unterzeismering - Ortsmitte“
Verfahrensschritt
Erneute Beteiligung Öffentlichkeit - § 4a (3) BauGBZeitraum
Noch 22 Tage –durchführende Organisation
Gemeinde TutzingErneute verkürzte Auslegung öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
Der Bau- und Ortsplanungsausschuss der Gemeinde Tutzing hat in seiner Sitzung am 20.10.2026 die eingegangenen Stellungnahmen behandelt.
In Folge dessen wurde ein neuer Entwurf des Bebauungsplans samt Begründung i.d.F. vom 20.10.2026 in der Sitzung des Bau- und Ortsplanungsausschusses am 20.10.2026 gebilligt und die erneute öffentliche Auslegung beschlossen.
Dazu können der Bebauungsplanentwurf und seine Begründung in der Fassung vom 20.10.2026 in der Zeit vom
11. November 2026 bis einschließlich 26. November 2026
auf der Internetseite der Gemeinde Tutzing (www.tutzing.de/Bekanntmachungen) oder über
das zentrale Beteiligungsportal der Bauleitplanung DiPlanung (www.by.beteiligung.diplanung.de) abgerufen werden.
Stellungnahmen können bis zum 26.11.2026 per E-Mail, Fax oder Brief abgegeben werden
Gemeinde Tutzing
Bauleitplanung
Telefon: 08158 | 2502 - 267
E-Mail: Bauleitplanung@tutzing.de