Kirchenäcker Erweiterung
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
Noch 38 Tage –durchführende Organisation
Stadt Mainburg - Betriebe gewerblicher ArtSehr geehrte Damen und Herren,
im Auftrag der Stadt Mainburg, vertreten durch Herrn 1. Bürgermeister Helmut Fichtner, übersenden wir Ihnen Unterlagen, mit denen Ihnen die Stadt Mainburg im Hinblick auf die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange während der Planaufstellung gemäß § 4 Abs.1 BauGB Gelegenheit zur Äußerung gibt, mit der Bitte um Stellungnahme.
Auf der Homepage der Stadt Mainburg können Sie den Vorentwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplans "Kirchenäcker Erweiterung“ zuzüglich Flächennutzungsplan und Landschaftsplan Deckblatt Nr. 158 mit den zugehörigen Begründungen und Geländeschnitt samt Umweltbericht sowie dessen Anlagen unter fol-gendem Link downloaden:
https://www.mainburg.de/bekanntmachungen/index.php
Der Einfachheit halber haben wir Ihnen die Verfahrensunterlagen ebenfalls als Anlage beigefügt.
Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB werden Sie über das genannte Bauleitplanverfahren unterrichtet und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 aufgefordert.
Wir bitten Sie um Stellungnahme bis zum
Montag 27. April 2026
welche Sie bitte an die Stadt Mainburg, Marktplatz 1-4, 84048 Mainburg, richten. Gerne auch per E-Mail an bauleitplanung@mainburg.de
Weiterhin bitten wir um Aufschluss über von Ihnen beabsichtigte oder sonstige Maßnahmen, sowie deren zeitliche Abwicklung, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebietes bedeutsam sein können. Änderungen, Ergänzungen und Anregungen zur Planung bitten wir in die Pläne einzutragen und die-se mit Ihrer schriftlichen Stellungnahme (wenn möglich auch als Datei im Word-Format) zurückzugeben.
Werden bis zum genannten Termin keine Äußerung oder Erörterung zum geplanten Vorhaben getätigt, dann dürfen wir davon ausgehen, dass mit der Planung Einverständnis besteht oder dass die von Ihnen wahrzunehmenden öffentlichen Belange durch die Aufstellung des Bauleitplanes nicht berührt werden.
Stadt Mainburg
Bauverwaltung
Marktplatz 1-4
84048 Mainburg
bauleitplanung@mainburg.de