Bebauungsplan Nr. 70 Brunnenweg Süd, Gemeindeteil Machtlfing

Verfahrensschritt

Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGB

Zeitraum

Noch 33 Tage  

durchführende Organisation

Gemeinde Andechs

Der Bauausschuss der Gemeinde Andechs hat am 30.01.2024 in öffentlicher Sitzung beschlossen gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 7 BauGB den Bebauungsplan Nr. 70 betreffend die FlNrn. 640/4, 640/5, 640/6, 641/1, 641/2 Tf., 641, 641/3 Tf. sowie 643 Tf, Gemarkung Machtlfing aufzustellen. In seiner Sitzung am 29.01.2026 hat der Bauausschuss der Gemeinde Andechs den Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 70 Brunnenweg Süd, Gemeindeteil Machtlfing i.d.F. vom 15.12.2025 und 29.01.2026 gebilligt. Das Verfahren soll im Regelverfahren durchgeführt werden.

Der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 70 Brunnenweg Süd, Gemeindeteil Machtlfing, bestehend aus Planzeichnung und Textteil mit Begründung werden gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 06.03.2026 bis einschließlich 10.04.2026 im Internet veröffentlicht und sind auf der Homepage der Gemeinde Andechs https://www.gemeinde-andechs.de unter der Rubrik Rathaus / Bauamt / Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen/Bekanntmachungen bzw. der Adresse https://gemeinde-andechs.de/rathaus/bauamt und im Geoportal Bayern https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/ > Gemeindename: Andechs > laufende Bauleitplanverfahren einsehbar. Ebenfalls sind die Unterlagen unter DiPlan Beteiligung abrufbar.

 Es wird auf Folgendes hingewiesen:

1.      Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.

2.      Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (bauamt@gemeinde-andechs.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.

3.      Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

4.      Neben der Veröffentlichung im Internet werden die im Internet veröffentlichten Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist auch in Papierform im Rathaus der Gemeinde Andechs, Andechser Straße 16, 82346 Andechs, Zimmer 10 während der üblichen Zeiten des Publikumsverkehrs ausgelegt.

Gemeinde Andechs

Bauamt

Gemeinde Andechs

Andechser Straße 16, 82346 Andechs

E-Mail: bauamt@gemeinde-andechs.de

Homepage: www.gemeinde-andechs.de

Bebauungsplan Nr. 70 Brunnenweg Süd, Gemeindeteil Machtlfing; Frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 70 Brunnenweg Süd, Gemeindeteil Machtlfing in der Zeit vom 06.03.2026 bis 10.04.2026.

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Der Bauausschuss der Gemeinde Andechs hat am 30.01.2024 in öffentlicher Sitzung beschlossen gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 7 BauGB den Bebauungsplan Nr. 70 betreffend die FlNrn. 640/4, 640/5, 640/6, 641/1, 641/2 Tf., 641, 641/3 Tf. sowie 643 Tf, Gemarkung Machtlfing aufzustellen. In seiner Sitzung am 29.01.2026 hat der Bauausschuss der Gemeinde Andechs den Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 70 Brunnenweg Süd, Gemeindeteil Machtlfing i.d.F. vom 15.12.2025 und 29.01.2026 gebilligt. Das Verfahren soll im Regelverfahren durchgeführt werden.

Der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 70 Brunnenweg Süd, Gemeindeteil Machtlfing, bestehend aus Planzeichnung und Textteil mit Begründung werden gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 06.03.2026 bis einschließlich 10.04.2026 im Internet veröffentlicht und sind auf der Homepage der Gemeinde Andechs https://www.gemeinde-andechs.de unter der Rubrik Rathaus / Bauamt / Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen/Bekanntmachungen bzw. der Adresse https://gemeinde-andechs.de/rathaus/bauamt und im Geoportal Bayern https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/ > Gemeindename: Andechs > laufende Bauleitplanverfahren einsehbar. Ebenfalls sind die Unterlagen unter DiPlan Beteiligung abrufbar.

 Es wird auf Folgendes hingewiesen:

1.      Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.

2.      Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (bauamt@gemeinde-andechs.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.

3.      Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

4.      Neben der Veröffentlichung im Internet werden die im Internet veröffentlichten Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist auch in Papierform im Rathaus der Gemeinde Andechs, Andechser Straße 16, 82346 Andechs, Zimmer 10 während der üblichen Zeiten des Publikumsverkehrs ausgelegt.

Gemeinde Andechs

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Gemeinde Andechs

Andechser Straße 16, 82346 Andechs

E-Mail: bauamt@gemeinde-andechs.de

Homepage: www.gemeinde-andechs.de

Bebauungsplan Nr. 70 Brunnenweg Süd, Gemeindeteil Machtlfing; Frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 70 Brunnenweg Süd, Gemeindeteil Machtlfing in der Zeit vom 06.03.2026 bis 10.04.2026.

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