7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 "Sportplatz bei der Realschule" zur Errichtung einer temporären Traglufthalle; Grundstück Fl. Nr. 465, Gemarkung Herrsching

Herrsching am Ammersee

Verfahrensschritt

Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGB

Zeitraum

Noch 37 Tage  

durchführende Organisation

Gemeinde Herrsching - BgA Verpachtung

Der Tennisclub Herrsching e. V. benötigt zur Sicherung des Trainingsbetriebs in der Wintersaison eine temporäre Traglufthalle. Diese soll im Bereich der bestehenden offenen Tennisplätze über die Wintersaison errichtet werden. Der Gemeinderat hat einen entsprechenden Antrag in seiner Sitzung am 16.03.2026 befürwortet.

Das Vorhaben ist nur durch eine Änderung des Bebauungsplanes realisierbar.  Der Bauausschuss hat dieser notwendigen Änderung in seiner Sitzung am 13.04.2026 zugestimmt.

Ziel der Änderung soll die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die rechtssichere Umsetzung des Vorhabens sein.

Der Geltungsbereich erstreckt sich auf eine Teilfläche des Grundstücks Fl. Nr. 465 der Gemarkung Herrsching.

Mit den Planungsleistungen wurde der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München beauftragt.

Der Änderungsentwurf wurde dem Bauausschuss in seiner Sitzung am 22.06.2026 vorgestellt und von diesem gebilligt. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, das Änderungsverfahren einzuleiten.

Im Vollzug dieser Beschlussfassung wird die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig am Verfahren beteiligt. Daher werden die bislang vorliegenden Planunterlagen in der Zeit von 21.07.2026 bis einschließlich 21.08.2026 öffentlich ausgelegt. Gleichzeitig werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange während der Auslegungsfrist frühzeitig am Verfahren beteiligt. 

Gemeinde Herrsching

SG Bauleitplanung

Melanie Faude

Tel: 08152/374-30

m.faude@herrsching.de

Der Tennisclub Herrsching e. V. benötigt zur Sicherung des Trainingsbetriebs in der Wintersaison eine temporäre Traglufthalle. Diese soll im Bereich der bestehenden offenen Tennisplätze über die Wintersaison errichtet werden. Der Gemeinderat hat einen entsprechenden Antrag in seiner Sitzung am 16.03.2026 befürwortet.

Das Vorhaben ist nur durch eine Änderung des Bebauungsplanes realisierbar.  Der Bauausschuss hat dieser notwendigen Änderung in seiner Sitzung am 13.04.2026 zugestimmt.

Ziel der Änderung soll die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die rechtssichere Umsetzung des Vorhabens sein.

Der Geltungsbereich erstreckt sich auf eine Teilfläche des Grundstücks Fl. Nr. 465 der Gemarkung Herrsching.

Mit den Planungsleistungen wurde der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München beauftragt.

Der Änderungsentwurf wurde dem Bauausschuss in seiner Sitzung am 22.06.2026 vorgestellt und von diesem gebilligt. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, das Änderungsverfahren einzuleiten.

Im Vollzug dieser Beschlussfassung wird die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig am Verfahren beteiligt. Daher werden die bislang vorliegenden Planunterlagen in der Zeit von 21.07.2026 bis einschließlich 21.08.2026 öffentlich ausgelegt. Gleichzeitig werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange während der Auslegungsfrist frühzeitig am Verfahren beteiligt. 

Gemeinde Herrsching

SG Bauleitplanung

Melanie Faude

Tel: 08152/374-30

m.faude@herrsching.de

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