4. Änderung Flächennutzungsplan Walpertskirchen
Veröffentlichung 4. Änderung Flächennutzungsplan Walpertskirchen, § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
Veröffentlichung 4. Änderung Flächennutzungsplan Walpertskirchen, § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 02.03.2026 bis 17.04.2026.
Der Gemeinderat Walpertskirchen hat in der Sitzung vom 19.02.2026 den Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Walpertskirchen gebilligt.
Die Änderung des Flächennutzungsplans dient der späteren Ausweisung einer Fläche für einen Einkaufsmarkt in Ortsnähe. Das Bauleitplanverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1.18 „Einkaufsmarkt Walpertskirchen“ wurde bereits eingeleitet.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst den Bereich der Grundstücke Flur-Nr. 239 TF und 93/2 TF, der Gemarkung Walpertskirchen und ergibt sich aus nachfolgendem Lageplan.