Nr. 1/2007 - 1. Änderung "ehem. Boelke/Kriener-Areal

Illertissen

Verfahrensschritt

Beschlussfassung Öffentlichkeit

Zeitraum

Beteiligung beendet 

durchführende Organisation

Stadt Illertissen

Im Rahmen der 1. Änderung Bebauungsplan „Nr. 1/2007 für das ehem. Boelke/Kriener-Areal" werden planungsrechtliche Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans „Nr. 1/2007 für das ehem. Boelke/Kriener-Areal" (rechtsverbindlich seit: 26.09.2007) geändert:

- Art der baulichen Nutzung im MI 2, MI 3, MI 4 und MI 5 zu SO mit Zweckbestimmung „Nahversorgung“ geändert (Nummerierung wird beibehalten) mit Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung

- Art der baulichen Nutzung SO 2 (bisher MI 2): Vergrößerung Verkaufsfläche (Zulässig ist ein Lebensmittelmarkt / Discounter zur Deckung der Grundversorgung bis 1.163 m² Grundfläche und max. 1.100 m² Verkaufsfläche (VKF) bei einem Vollgeschoss)

- Art der baulichen Nutzung: MI 6 neu eingefügt (zusätzliches Baufenster mit Festsetzungen zur Dachgestaltung)

- Anpassung der Baugrenzen

- Festsetzung zweier zu erhaltender Bäume

Alle anderen Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes bleiben durch diese Änderung unberührt und gelten weiterhin.

Stadt Illertissen, SG Bauleitplanung, Hauptstraße 4, 89257 Illertissen

Herr Schilling, 07303/172-34, schilling@illertissen.de

Bekanntmachung zur Auslegung

Bekanntmachung zur Auslegung Mai/Juni 2026

Im Rahmen der 1. Änderung Bebauungsplan „Nr. 1/2007 für das ehem. Boelke/Kriener-Areal" werden planungsrechtliche Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans „Nr. 1/2007 für das ehem. Boelke/Kriener-Areal" (rechtsverbindlich seit: 26.09.2007) geändert:

- Art der baulichen Nutzung im MI 2, MI 3, MI 4 und MI 5 zu SO mit Zweckbestimmung „Nahversorgung“ geändert (Nummerierung wird beibehalten) mit Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung

- Art der baulichen Nutzung SO 2 (bisher MI 2): Vergrößerung Verkaufsfläche (Zulässig ist ein Lebensmittelmarkt / Discounter zur Deckung der Grundversorgung bis 1.163 m² Grundfläche und max. 1.100 m² Verkaufsfläche (VKF) bei einem Vollgeschoss)

- Art der baulichen Nutzung: MI 6 neu eingefügt (zusätzliches Baufenster mit Festsetzungen zur Dachgestaltung)

- Anpassung der Baugrenzen

- Festsetzung zweier zu erhaltender Bäume

Alle anderen Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes bleiben durch diese Änderung unberührt und gelten weiterhin.

Stadt Illertissen, SG Bauleitplanung, Hauptstraße 4, 89257 Illertissen

Herr Schilling, 07303/172-34, schilling@illertissen.de

Bekanntmachung zur Auslegung

Bekanntmachung zur Auslegung Mai/Juni 2026

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