Nr. 4/2015 - 1. Änderung "ehem. Walker-Areal"

Illertissen

Verfahrensschritt

Beteiligung Öffentlichkeit

Zeitraum

Noch 37 Tage  

durchführende Organisation

Stadt Illertissen

Das Gebiet des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 4/2015 – 1. Änderung umfasst ca. 19.000 m² und befindet sich zwischen der Rudolf-Diesel-Str. im Osten und im Norden, der Wilhelm-Walker-Straße im Westen und dem Wilhelm-Maybach-Weg im Süden. Das Gebiet wird aktuell gewerblich genutzt, der vorhandene, aktuell rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 4/2015 setzt ein Mischgebiet für den Geltungsbereich der 1. Änderung fest.

Ziel der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4/2015 ist es, die städtebauliche Ordnung durch detailliertere Festsetzungen als im Original Bebauungsplan Nr. 4/2015 zu gewährleisten. Da sich das übrige Gebiet im Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 4/2015 baulich als Wohngebiet entwickelt hat, jedoch für den Geltungsbereich der 1. Änderung noch bauliche Entwicklungen zu erwarten sind, soll durch diese Änderung eine Sicherung der gemischten Baufläche für dieses Gebiet, welche im Flächennutzungsplan dargestellt ist, gesichert werden. Für die kompakte zusammenhängende Fläche, soll eine Erschließung für eine spätere Umgestaltung der Fläche vorgegeben werden und eine bauliche Entwicklung ermöglichen, welche die umliegende Bestandsbebauung und Bestandsnutzung berücksichtigt.

Stadt Illertissen, SG Bauleitplanung, Hauptstraße 4, 89257 Illertissen

Herr Schilling, 07303/172-34, schilling@illertissen.de

Bekanntmachung zur Auslegung

Bekanntmachung zur Veröffentlichung und Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

Das Gebiet des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 4/2015 – 1. Änderung umfasst ca. 19.000 m² und befindet sich zwischen der Rudolf-Diesel-Str. im Osten und im Norden, der Wilhelm-Walker-Straße im Westen und dem Wilhelm-Maybach-Weg im Süden. Das Gebiet wird aktuell gewerblich genutzt, der vorhandene, aktuell rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 4/2015 setzt ein Mischgebiet für den Geltungsbereich der 1. Änderung fest.

Ziel der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4/2015 ist es, die städtebauliche Ordnung durch detailliertere Festsetzungen als im Original Bebauungsplan Nr. 4/2015 zu gewährleisten. Da sich das übrige Gebiet im Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 4/2015 baulich als Wohngebiet entwickelt hat, jedoch für den Geltungsbereich der 1. Änderung noch bauliche Entwicklungen zu erwarten sind, soll durch diese Änderung eine Sicherung der gemischten Baufläche für dieses Gebiet, welche im Flächennutzungsplan dargestellt ist, gesichert werden. Für die kompakte zusammenhängende Fläche, soll eine Erschließung für eine spätere Umgestaltung der Fläche vorgegeben werden und eine bauliche Entwicklung ermöglichen, welche die umliegende Bestandsbebauung und Bestandsnutzung berücksichtigt.

Stadt Illertissen, SG Bauleitplanung, Hauptstraße 4, 89257 Illertissen

Herr Schilling, 07303/172-34, schilling@illertissen.de

Bekanntmachung zur Auslegung

Bekanntmachung zur Veröffentlichung und Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

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