Bebauungsplan "Zentrum für Mobilität"
Bekanntmachung zum Bebauungsplan Zentrum für Mobilität i.d.F.v. 14.04.2026
Der Stadtrat der Kreisstadt Mühldorf a. Inn hat in der öffentlichen Sitzung am 30.04.2026 Nr.055 beschlossen,
den Entwurf des Bebauungsplanes „Zentrum für Mobilität“ i.d.F.v. 14.04.2026 gemäß 5 3 Abs. 2 BauGB
öffentlich auszulegen. Der genaue Umgriff ist im beiliegenden Lageplan dargestellt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes „Zentrum für Mobilität“ i.d.F.v. 14.04.2026 und seine Begründung,
sowie die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden vom
14.10.2026 bis einschließlich 20.11.2026
während der Servicezeiten der Kreisstadt Mühldorf a. Inn, Stadtbauamt, Gebäude B, Huterergasse 2, 1. Stock,
Zimmer 125, zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Der Stadtrat der Kreisstadt Mühldorf a. Inn hat in der öffentlichen Sitzung am 30.04.2026 Nr.055 beschlossen,
den Entwurf des Bebauungsplanes „Zentrum für Mobilität“ i.d.F.v. 14.04.2026 gemäß 5 3 Abs. 2 BauGB
öffentlich auszulegen. Der genaue Umgriff ist im beiliegenden Lageplan dargestellt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes „Zentrum für Mobilität“ i.d.F.v. 14.04.2026 und seine Begründung,
sowie die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden vom
14.10.2026 bis einschließlich 20.11.2026
während der Servicezeiten der Kreisstadt Mühldorf a. Inn, Stadtbauamt, Gebäude B, Huterergasse 2, 1. Stock,
Zimmer 125, zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Von einer Umweltprüfung wird gemäß 5 13 Abs. 3 BauGB und der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung
nach 5 3 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungspianes
„Zentrum für Mobilität“ i.d.F.v. 14.04.2026 bei der Kreisstadt Mühldorf a. Inn abgegeben werden. Nicht fristge-
recht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt
bleiben, wenn die Kreisstadt Mühldorf a. Inn den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren
Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist. (5 4 a Abs. 6 BauGB). Die fristgerechten
Stellungnahmen werden überprüft und in der Abwägung durch die städtischen Gremien behandelt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes „Zentrum für Mobilität“ i.d.F.v. 14.04.2026 kann im internet auf der Home-
page der Kreisstadt Mühldorf a. im www.muehldorf.del261Bekanntmachungen eingesehen werden.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art.6 Abs.1 Buchstabe e (DSGVO)
W. mit 53 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten
Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt
„Datenschutzrechtiiche lnformationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt. (siehe
gesonderte Mustervorlage)
Bekanntmachung zum Bebauungsplan "Zentrum für Mobilität" (1725.13 KB pdf)