Bebauungsplan Nr. 10 "südlicher Auweg, 4. Änderung"
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
Noch 42 Tage –durchführende Organisation
Gemeinde Eching Betriebe gewerbl. ArtDer Bau-, Planungs- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 07.07.2026 den erneuten Aufstellungsbeschluss für die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Dietersheim, Südlicher Auweg“ gefasst.
Das an der Hauptstraße / Ecke Auweg im Ortsteil Dietersheim gelegene Grundstück ist derzeit durch eine Grünfläche mit Erdwall belegt, der als festgesetzter Lärmschutz zur Abschirmung der östlich angrenzenden Wohnbebauung dient.
Das Bauleitplanverfahren wird gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung durchgeführt, da die hierfür erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Ziel des Verfahrens ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete Nachverdichtung auf dem gemeindeeigenen Grundstück Fl.-Nr. 2182, Gemarkung Eching. Das Plangebiet soll künftig einer bedarfsgerechten, flächensparenden und städtebaulich verträglichen Wohn- und Mischnutzung zugeführt werden.
In seiner öffentlichen Sitzung am 15.09.2026 hat der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss den Billigungsbeschluss für den Bebauungsplan gefasst und die Verwaltung beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Der Bebauungsplan Nr. 10, 4. Änderung, liegt daher einschließlich Begründung
vom 15.10.2026 bis einschließlich 16.11.2026
im Rathaus Eching, Bürgerplatz 1, 2. Stock, Zimmer Nr. II.23 (barrierefrei erreichbar), während der allgemeinen Dienstzeiten (Mo. Di. Fr. 8.00 bis 12.00 Uhr, Do. 15.00 bis 18.00 Uhr), öffentlich aus.
Die ausliegenden Unterlagen können auf der gemeindlichen Homepage unter https://www.eching.de/gemeinde-rathaus/rathaus/bekanntmachungen/ eingesehen werden.
Äußerungen können während der genannten Frist vorgebracht werden, sie werden abgewogen und fließen dann in das weitere Verfahren ein.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können.
Gemeinde Eching
Bauabteilung
Bürgerplatz 1, 85386 Eching
E-Mail: bauverwaltung@eching.de
Homepage: www.eching.de