Bebauungsplan Nr. 9 "Leiten"/31. Änderung
Schloßberg
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
Noch 40 Tage –durchführende Organisation
Gemeinde Stephanskirchen - allle Umsätze-Durch die Bebauungsplanänderung soll eine teilweise Aufstockung der Gebäude im Bereich der vorhandenen Atriumbebauung am Geigelsteinweg ermöglicht werden.
Christian Hausstätter
Gemeinde Stephanskirchen, Bauamt
Rathausplatz 1, 83071 Stephanskirchen
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